Das Betriebsverfassungsgesetz

Im Betriebsverfassungsgesetz wird die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern geregelt, die durch den Betriebsrat vertreten werden.

Das Betriebsverfassungsgesetz ist aus den folgenden Mitbestimmungsgesetze entstanden:

  • In der Betriebsverfassung von 1972 wird die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber geregelt.
  • Im Montan-Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahr 1956 wird die Mitbestimmung in Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH, KGaA geregelt, die vom Betriebszweck her überwiegend in der Erzeugung von Eisen und Stahl sowie dem Kohlebergbau tätig sind.
  • Das gleiche Montan-Mitbestimmungsgesetz wurde in der Anwendbarkeit auf bestimmte Konzerne erweitert, damit eine Unterlaufung des Gesetzes durch Konzernbildung verhindert werden.
  • Die Regeln des Mitbestimmungsgesetzes aus dem Jahr 1976 betreffen Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern.
  • Im Drittelbeteiligungsgesetz, welches für Gesellschaften mit in der Regel 500 bis 2000 Mitarbeitern gültig ist, ist geregelt, dass der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmern bestehen muss.
  • In den öffentlich-rechtlichen Verwaltungen wurden die Personalvertretungsrechte in Kraft gesetzt.
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