Darf man einen Arbeitsvertrag nur 3 x befristen?

Darf man einen Arbeitsvertrag nur 3 x befristen?

Viele Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern befristet, um so den Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz zu umgehen. Der Arbeitgeber braucht nämlich den befristeten Arbeitsvertrag nicht zu kündigen, da dieser mit dem Ende der Befristung/ Wegfall des Befristungszweckes automatisch erlischt. Häufig hört man oder liest dies auch im Internet, dass der Arbeitgeber maximal 3 x einen Arbeitsvertrag nacheinander befristen darf. Ist dies richtig?

Befristung von Arbeitsverträgen

Die Aussage, dass der Arbeitgeber Arbeitsverträge nur 3x nacheinander befristen darf, ist falsch. Die 3-malige Befristung als Höchstlänge ist zwar im Teilzeitbefristunggesetz geregelt, aber nicht für alle befristeten Arbeitsverträge, sondern allein für die kalendermäßige Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund.

§ 14 des Teilzeitbefristungsgesetz lautet in Abs. 2 :

(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines
sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser
Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines
kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist
nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der
Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt
werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Befristung aus sachlichen Gründen

Liegt eine Befristung aus sachlichen Grund vor, dann ist – solange, wie der Sachgrund vorliegt – auch eine mehrmalige Befristung (als 3 malig) möglich. Man spricht von sog. Kettenbefristungen. Die Kettenbefristungen sind nicht grundsätzlich verboten, jedenfalls nicht nach dem Teilzeitbefristungesetz, obwohl dies eigentlich solche Befristungen verhindern sollte. Das BAG hat aber dem EuGH das Problem der Kettenbefristung dem EuGH vorgelegt.

Entfristungsklage

Ist die Befristung nicht rechtmäßig, muss sich der Arbeitnehmer gegen diese mittels Entfristungsklage wehren, sofern er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erreichen will.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin Marzahn-Hellersdorf



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