Darf ein Provider überhaupt eine gehostete Webseite sperren?

Definitiv NEIN! Nachdem wir uns gestern mit der Frage beschäftigten, ob ein Provider einfach mal eben so den online shop eines seiner Kunden sperren darf, machte uns ein Geschäftspartner aus dem Ländle, dem schönen Baden Württemberg darauf aufmerksam, dass dies generell verboten ist. Die von ihm im Zuge desssen geführte Argumentation ist so klar wie eindeutig:

Die Entziehung der Geschäftsgrundlage ist nämlich verboten!

Und dies geschieht natürlich, wenn der Provider einem seiner online shop Betreiber auf Deutsch gesagt den Saft abdreht. In diesem Sinne aus dem Ländle ein herzliches Grüß Sie Gott nach Bayern und vielen herzlichen Dank C., dass Du uns auf diesen Punkt aufmerksam machtest.
Denn Deine Argumentation lieber C. ist so sonnenklar wie einleuchtend! Im Kontext dessen ist es nämlich dann auch vollkommen Jacke wie Hose, ob der Provider einem online shop Betreiber den Saft abdreht oder vielleicht einem Contentanbieter, der so seine Brötchen oder wie auch immer online verdient.
Dass dieses gelinde gesagt basics, also das kleine Einmaleins des Geschäftslebens bei einem so sonoren Provider aus Bayern anscheinend nicht bekannt sind, erstaunt uns schon. Es erstaunte aber wirklich auch den Kollegen eines bayrischen Ministeriums im schönen MÜNCHEN.
Bleibt abschließend nur zu sagen: Es gibt eben überall schwarze Schafe und wenn man sie dann einmal kennt, dann kann man ja entsprechend reagieren.

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