Sie tut es, das kann jede/r bestätigen, der nicht weiß ist. Dass sie das auch darf, hat das Verwaltungsgericht in Koblenz bestätigt. Erstmal. Denn eigentlich verstößt “Ethnic Profiling” gegen die von Deutschland ratifizierte Anti-Rassismus-Konvention. Die Zulassung der Berufung wurde beantragt, um gegen dieses schändliche Urteil vorgehen zu können.
Anlass war die Bahnfahrt eines jungen dunkelhäutigen Mannes im Regionalexpress von Kassel nach Frankfurt. Der Mann, ein Student, setzte sich zur Wehr und verglich das Vorgehen der Polizei mit SS-Methoden. Das wiederum darf er, hat das Oberlandesgericht in Frankfurt letztinstanzlich festgestellt.