Dann doch, Umtauschpflicht für Führerschein

Von der Verkehrsbehörde auf Mallorca wurde jetzt „amtlich“ mitgeteilt dass der Informations-Hick-Hack zum Thema Führerschein für EU-Ausländer in Ende hat. Pünktlich zum 01.01.2016 gilt die „Umtauschpflicht“.

Dies gilt insbesondere für Inhaber eines alten deutschen Führerscheins, der kein Ablaufdatum hat. Und der Inhaber muss mehr als 2 Jahre als „Resident“ registriert sein. Also Schluss mit „unbegrenztes Verfallsdatum“, danach muss in vorgegebenem Turnus, inklusive Gesundheitstest, „verlängert“ werden.

Stichtag ist also der 01.01.2016, wer sich nicht daran hält muss mit empfindlichen Geldstrafen, im Falle einer Kontrolle rechnen. Diese können bis zu 200.- Euro betragen. Wer jedoch seinen Wohnsitz nachweislich in Deutschland hat „ist aus dem Schneider“.

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