Unsere Mandantschaft erlitt im Rahmen eines Geburtsvorganges einen Dammriss, der hiernach vom behandelnden Arzt aufgrund unzureichender Untersuchung falsch eingestuft und infolge dessen nur teilweise behandelt wurde. Dies wurde nun im Rahmen eines Gutachterverfahrens bestätigt.
Aufgrund der Fehlbehandlung erlitt unsere Mandantschaft erhebliche Gesundheitsschäden, insbesondere musste sie für längere Zeit mit einem Stoma leben.
Die Haftpflichtversicherung des Schädigers hat bereits Regulierungsbereitschaft signalisiert. Es bleibt abzuwarten ob außergerichtlich eine für die Mandantschaft angemessene Entschädigung erreicht werden kann.