Mit einem ganzen Bündel an Sicherheits- und Hygienevorschriften will die Regierung den Strandbesuch zu einem ansteckungsfreien Erlebnis machen. Ihr Maßnahmenpaket für die am 6. Juni beginnende Badesaison (epoca balnear) wurde am vergangenen Freitagabend vom portugiesischen Ministerrat abgesegnet. Bei der Umsetzung und Einhaltung setzt die Regierung statt auf Sanktionen und Zwangsmaßnahmen auf Selbstdisziplin und Solidarität der Badegäste. Als letztes Mittel, so die Regierung, könnten Strände auch wieder geschlossen werden, sollten sich die Menschen nicht an die Zugangsregeln halten und die Strände dauerhaft überfüllt sein.
António Pina (Foto), Präsident der Interkommunalen Gemeinschaft der Algarve ( AMAL), in der die 16 Gemeinden des Bezirks Faro zusammengeschlossen sind, zeigt sich zufrieden mit dem Regierungspaket und sagte: „Diese Maßnahmen entsprechen unseren Erwartungen und Vorschlägen. Es ist wichtig, dass Art und Weise der Durchsetzung der Regeln den Bürgermeistern vor Ort überlassen bleibt." Nun gelte es, gemeinsam mit der Seebehörde und der portugiesischen Umweltagentur in jedem Bezirk die Umsetzung so zu organisieren, dass die Sicherheit für alle gewährleistet werden könne.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Allgemeine Pflichten der Strandgänger- Zugang zu vollen Stränden vermeiden
- Desinfizieren der Hände bei Ankunft und Abfahrt
- Abstände einhalten
- Die Auslastung wird durch "Ampeln" oder ähnliche Anlagen gesteuert und angezeigt: Grün heißt geringe Belegung (1/3), gelb hohe Auslastung (2/3) und rot signalisiert Vollbelegung (3/3)
- Aktuelle Infos über die Belegung sollen via App („Info Praia") und auf der APA-Website www.apambiente.pt abrufbar sein
- Es gilt Parkverbot außerhalb der offiziellen Parkplätze
- Wohnmobile auf den Strandparkplätzen sind nicht erlaubt

- Hier gilt ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Benutzern, die nicht zur selben Gruppe gehören (gilt nicht für Familien)
- 3 Meter Abstand zwischen Sonnenschirmen
- Sportaktivitäten mit 2 oder mehr Personen wie Strandfußball, Beach Tennis o.ä. sind verboten
- Wassersport wie Surfunterricht ist gestattet
- Laufrichtung im Einbahnstraßensystem mit einem physischen Abstand von 1,5 Metern
- Es können Korridore definiert werden, die parallel und senkrecht zur Küstenlinie verlaufen
- In der Regel kann jede Person oder Gruppe nur morgens (bis 13.30 Uhr) oder nachmittags (ab 14.00 Uhr) mieten; maximal 5 Benutzer
- Regelmäßige Reinigung der Räume (mindestens: 4 tägliche Reinigungen)
- Kapazitätsbeschränkungen, die für Restaurants ab 18.5. gelten (wir berichteten)
- Mögliche Reorganisation der Terrassen zur Gewährleistung des Sicherheitsabstandes
- Obligatorische Verwendung von Maske und Visier durch den Verkäufer im Kundenkontakt
- Auch hier gilt: Abstand halten, der Verkehr der Strandhändler soll durch die festgelegten Zirkulationskorridore erfolgen
- Verboten sind Tretboote, Wasserrutschen und Duschen in Innenräumen
- Außenduschen, Sonnenliegen, Matratzen oder Strandaschenbecher sollten täglich oder nach jedem Nutzerwechsel desinfiziert werden
Lockerungs-Phase 2 beginnt am 18. Mai
Für die etappenweise Öffnung des Landes hat die portugiesische Regierung einen 3‑Stufenplan installiert. Das Original der neuen Regelungen steht hier zum Download. Eine englische Variante gibt es hier. Phase 2 des Wiedereröffnungsplans der Regierung beginnt am kommenden Montag, dem 18. Mai.
Geöffnet werden- Geschäfte mit einer Fläche bis 400 m²
- Restaurants, Cafés und Konditoreien mit und ohne Außenbereich, Belegung max. 50 %, Öffnung bis max. 23 Uhr
- Museen, Denkmäler, Kunstgalerien u.ä
- Kinderkrippen (in dieser Phase können sich die Eltern dafür entscheiden, mit dem Familienzuschuss weiter zu Hause zu bleiben)
- Schulen (Unterricht/Prüfungen nur für die 11. und 12. Klasse) sowie 2. und 3. Jahr anderer Ausbildungsangebote
- Pflege- und Altenheime, mit Anmeldung und Besucherregistrierung
- Die Gemeinden können beschließen, weitere Einrichtungen zu öffnen, wenn z.B. ein Raum über 400 m² hat, aber nicht viele Menschen kommen
Geschlossen bleiben vorerst Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 400 m², sofern nicht von der örtlichen Behörde anders entschieden, ebenso Nachtclubs und Bars, Spas, Schwimmbäder (drinnen und draußen), Fitnessstudios und Massagesalons, Grundschulen, Kindergärten
Kinos, Theater, Auditorien, Casinos usw., Sportstätten, Kongresszentren und Konferenzräume. Verboten bleibt außerdem jede Veranstaltung oder Versammlung mit mehr als 10 Personen (außer Beerdigungen unter Beteiligung von Familienmitgliedern).