COVID-19 | Macron verhängt Ausgangssperre «Nous sommes en guerre» et «Les déplacements sont interdits»

Ab heute, Dienstag, 17. März 2020 um 12:00 Uhr treten die Maßnahmen und Beschlüsse der französischen Regierung in Kraft.  Wir befinden uns auf dem Epidemie-Level 3 des Aktionsplans der französischen Regierung. Gestern Abend hat Präsident Emmanuel Macron über eine Ansprache an das Volk den Kriegszustand bezüglich der COVID-19-Epidemie in Frankreich ausgerufen: “Nous sommes en guerre” und gemäß der Situation wird eine Ausgangssperre nach restriktiven Maßnahmen verordnet.

WAS bedeutet das für Grenzgänger, die kein HomeOffice machen können? Welche Auswirkungen hat das für die Regio Basiliensis? Für das wirtschaftliche Dreiländereck D-F-CH um Basel?

ScreenShot des Originals https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus

COVID-19 | Macron verhängt Ausgangssperre «Nous sommes en guerre» et «Les déplacements sont interdits»

Nachfolgend nochmals auf deutsch:

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Alle Antworten auf Ihre Fragen zum COVID-19 Coronavirus:

Am 16. März 2020 beschloss der Präsident der Republik, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Minimierung von sozialen Kontakten und einer Beschränkung von Reisen dienen. Ab Dienstag, dem 17. März, um 12:00 Uhr gelten für ganz Frankreich für mindestens fünfzehn Tage nachfolgende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Alle Reisen sind grundsätzlich verboten und nur erlaubt, wenn man über eine der beiden Bescheinigungen verfügt (siehe unten). Als Ausnahme gestattet mit Bescheinigung sind:

  • Die Fahrt von zu Hause zur ARBEIT, wenn kein Homeoffice möglich ist.
  • Das Erledigen wichtiger EINKÄUFE in autorisierten Geschäften vor Ort.
  • ARTZBESUCHE vor Ort
  • Die Fahrt zur KINDERBETREUUNG oder zu schutzbedürftigen Menschen, jedoch unter strengen Maßnahmen mit Berücksichtigung der Hygiene-Barrieren
  • Das Ausüben SPORTLICHE BETÄTIGUNG, aber nur individuelles Training in der Nähe von Zuhause und ohne irgendwelche Gruppentreffs mehrerer Leute.

Zwei erforderliche Dokumente als Reise-Bescheinigung zum Download:

  1. l’attestation individuelle (individuelles Zertifikat)
  2. l’attestation de l’employeur (Arbeitgeber Zertifikat)

Bei Verstößen gegen diese Regeln werden Geldstrafen zwischen 38 und 135 Euro verhängt.

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Um 14:45 habe ich per SMS auf mein Mobile Phone einen Alerte covid 19 von der französischen Regierung erhalten:

COVID-19 | Macron verhängt Ausgangssperre «Nous sommes en guerre» et «Les déplacements sont interdits»


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