Corona – diese Grundrechte sind ausgesetzt

Corona – diese Grundrechte sind ausgesetzt

Unser Grundgesetz gibt viele Grundrechte vor

 – Doch wie sieht das in Zeiten von Corona aus?

 Aussagen wie die von Peter Altmeier CDU, Bundeswirtschaftsminister
Wenn wir aber die Beschränkungen zu früh lockern oder aufheben, waren all diese Opfer möglicherweise umsonst.“oder Markus Söder CSU, Ministerpräsident Bayern
Gerade wenn man sich die Situation in Bayern ansieht, das ja besonders hart von der Krise betroffen ist, dann weiß man, dass es ein fataler Fehler wäre, zu früh über Lockerungen zu reden, solange der derzeitige, leicht positive Trend noch nicht stabil ist.”  sollten kritische Bürger aufhorchen lassen. Denn kündigen diese Sätze kurz vor dem Osterfest schon frühzeitig eine Verlängerung der zur Zeit geltenden Notstandsgesetze an. Entgegen der Aussage von Frau Merkel, sich erst nach Ostern mit den Ministerpräsidenten und ihrem ‘Corona-Kabinett’ abstimmen zu wollen, scheint ihr Fahrplan schon überholt zu sein.

Und auch, wenn rund  80 Prozent der Bundesbürger mit dem Krisenmanagement der Kanzlerin und der Regierungskoalition zufrieden sind, muss ich den Finger in die Wunde legen und mich höchstwahrscheinlich auch unbeliebt machen. Denn entgegen der öffentlichen Meinung und der des Unionsfraktionschefs Ralph Brinkhaus, der die Führungsqualitäten von Kanzlerin Angela Merkel in der Corona-Krise mit folgenden Worten gelobt hat: “Kanzler bei Schönwetter können viele. Man braucht Leute, die auch in der Krise bestehen. Sie strahlt Sicherheit und Ruhe aus. Und daran wird sich nach Corona jeder Kandidat – egal von welcher Partei – messen lassen müssen.Zitat: Funke Mediengruppe bin ich der Meinung, dass Frau Merkel, genau wie in den gesamten vorherigen Jahren ihrer Kanzlerschaft schwach geblieben ist. Zunächst hat sie viel zu lange gezögert und als sie dann gemerkt hat, dass Aussitzen bei Corona nicht hilft, wurde sie tätig. Leider aber hat sie es noch nicht einmal geschafft, für Deutschland einheitliche Regelungen zu schaffen. So kochen viele Ministerpräsidenten und Kolleginnen ihr eigenes Landessüppchen. Die Bürger müssen sich informieren, was wo erlaubt oder besser verboten ist. Da kann es sein, dass ich als Hesse nicht nach Mecklenburg-Vorpommern fahren darf. Die Fahrt nach Rheinland-Pfalz aber erlaubt ist. In Niedersachsen darf ich mich von der sterbenden Großmutter im Heim verabschieden, in Bayern wird mir dieser letzte Akt aber womöglich verwehrt. 

All diese und noch viel mehr Einschränkungen sollen den Zweck erfüllen, die Krankenhäuser vor einem Massenansturm erkrankter Personen zu schützen. Die Angst vor dem Kollaps unseres Gesundheitssystems treibt die Politiker zu massiven, aktuell zeitlich nicht abzusehenden Einschränkungen der Grundrechte.
Doch welche Grundrechte sind eigentlich von den Corona-Maßnahmen negativ betroffen? Ich will einmal versuchen, die bedeutsamsten aufzulisten:

  • Versammlungsfreiheit GG Art.8
    Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  • Freizügigkeit GG Art. 11
    Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
  • Vereinsfreiheit GG Art. 9
    Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. 
  • Berufsfreiheit GG Art. 12
    Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
  • Religionsfreiheit GG Art. 4 Abs. 2
    Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht GG aus Art. 1 und Art. 2
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als ein wichtiges und eigenständiges Grundrecht anzusehen, das den Zweck hat, Eingriffe des Staates in die Privatsphäre des Einzelnen abzuwehren.
  • Eigentumsrecht GG Art. 14
    Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.*
  • Gleichberechtigung GG Art. 3 Abs. 3
    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.*

    * Beispiel: Besitzer einer Eigentumswohnung in Mecklenburg-Vorpommern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in MV haben, dürfen diese Zweitwohnung nicht nutzen.

Ich weiß nicht, ob dies alle betroffenen Grundrechte sind und Jurist bin ich auch nicht. Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass diese massive Einschränkung der Grundrechte von über 80 Millionen Menschen in Deutschland nicht leichtfertig fortgesetzt werden darf. Selbst wenn die Mehrheit der Deutschen mit der Beschneidung ihrer elemtaren Rechte einverstanden ist.



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