Computerhersteller müssen zahlen

Anfang Juli 2014 schwirrte die Meldung durch die Nachrichtenspalten, dass der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass Drucker und PCs zu den vergütungspflichten Vervielfältigungsgeräten nach §54a (alte Fassung) gehören. Hiermit revidiert der BGH seine Urteile aus den Jahren 2007/08, wo es noch hieß, dass Drucker und PCs nicht vergütungspflichtig seien. das teilte die Verwertungsgesellschaft Wort, die die Klage eingereicht hatte, in einer jünst erschienenen Presseerklärung mit. Und was heißt das für uns Blogger?Kurz gesagt bedeutet dieses Urteil, dass voraussichtlich für den Zeitrasum seit Klageerhebung und auch rückwirkend Ausschüttungen für die Wahrnehmungsberechtigten zu erwarten sind. Allerdings kann jetzt noch keine Aussage darüber gemacht werden, wie hoch diese Ausschüttung sein wird, noch wann sie erfolgen wird. Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, und so wurde das Verfahren durch den BGH jetzt erstmal wieder zurück an das Oberlandesgericht verwiesen, damit dort die Höhe der Vergütung der Drucker- und PC-Hersteller an die Verwertungsgesellschaft verhandelt wird. Und das widerum kann dauern.

Aber nicht weniger interessant ist die Aussage der Justiziarin der VG Bild-Kunst, die mir auf meine Frage antwortete, ob durch dieses Urteil nun auch eine Ausschüttung für die Berechtigten der VG Bild-Kunst zu erwarten sei.

endlich (!) hat heute der BGH zur Vergütungspflicht für Drucker und die Reprografieabgabefür PCs entschieden. DIese Entscheidung bedeutet auch für die Mitglieder von BG I und BG II, dass eine ordentliche Nachzahlung zu erwarten ist. Wir wissen aber noch nicht, wann wir das Geld tatsächlich erhalten werden, denn der BGH hat nicht über die Höhe der Abgabe entschieden sondern zur Festsetzung des Vergütungsberages ans OLG zurückverwiesen. Der Bär ist also erst angeschossen, aber noch nicht erlegt. Bevor dieVerwertungsgesellschaften mit dem Inkasso beginnen können, muss noch über die Abgabesätze entschieden werden.
Es bleibt also spannened.

 

46 mal gelesen seit 9. Juli 2014

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