City BKK: Die erste Krankenkasse steckt die Beine durch – und was bedeutet das nun für die Leistungserbringer?

City BKK: Die erste Krankenkasse steckt die Beine durch – und was bedeutet das nun für die Leistungserbringer?

© Torsten Bogdenand / pixelio.de

Nun ist es also amtlich, für die City BKK heisst es: Game over! Sie ist es, die als erste Krankenkasse die Segel streichen muss und zum 01.07.2011 geschlossen wird. Und da der BKK Bundesverband um Veröffentlichung bittet, so sei dies hiermit getan:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat das Bundesversicherungsamt die Öffentlichkeit darüber informiert, dass zum 1. Juli 2011 die CITY BKK geschlossen wird. Nicht nur Versicherte der CITY BKK haben Beratungsbedarf durch ihre Krankenkasse. Auch die vielen medizinischen und nicht medizinischen Leistungserbringer, wie Ärzte, Therapeuten, Sanitätshäuser u. a. wollen wissen wer ihnen die Rechnungen bezahlt.

Gesetzlich gesichert ist, dass die korrekte Erledigung der Geschäfte durch die „CITY BKK in Abwicklung“ erfolgt.

In den kommenden Tagen wird die CITY BKK ihre Vertragspartner anschreiben. Anbei erhalten Sie ein Informationspapier mit den wichtigsten Fragen und Antworten für die Leistungserbringer. Ab dem 10. Mai können sich die BKK Vertragspartner (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser u. a.)  unter der Servicenummer 0800 25 55 555 über die Vergütungsregelungen im Zusammenhang mit der Kassenschließung informieren.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Informationen veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle
BKK Bundesverband
Büro Berlin Presse
Albrechtstraße 10 c
10117 Berlin
Tel.: 030/22 312 – 121
Fax: 030/22 312 – 129
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bkk.de/presse„

Und auch das erwähnte Informationspapier will ich natürlich niemandem vorenthalten: (Fakten für Leistungserbringer)

Genauso wenig wie die vollständige Presseerklärung: (Pressemitteilung)

Aber was sind tatsächlich die Hintergründe dieser Schliessung, und welche Auswirkung hat sie auf die Leistungserbinger im Allgemeinen und für die Betriebe der Orthopädieschuhtechnik im Norden im Besonderen (deren Landesinnung Nord sich derzeit einen gerichtlichen Streit über die Vereinbarung eines neuen Vertrages nach §127 Abs.2 SGB V liefert und die erste Runde vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein gewonnen hat - Landesinnung Nord und die City BKK: Vom Kampf der unbeugsamen Norddeutschen… « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes)?

Nun, betroffen sind rund 168.000 Versicherte, die sich nun eine neue Krankenkasse suchen müssen. Diese muss sie unabhängig von Alter oder Krankheit aufnehmen.

Die Entscheidung zur Schliessung der City BKK fällte letztlich das Bundesversicherungsamt (BVA) und begründete dies mit den „außerordentlich hohen Mitgliederabgängen im ersten Quartal 2011″. Die Schließung sei unvermeidlich gewesen, „da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht mehr auf Dauer gesichert ist“, sagte BVA-Präsident Maximilian Gaßner.

Die Finanzlage der Kasse sei so schlecht, weil die im Jahr 2010 begonnenen Rettungsversuche – nicht zuletzt ein überdurchschnittlich hoher Zusatzbeitrag von 15 Euro monatlich – keine ausreichende Wirkung gezeigt hätten.

Der BVA-Präsident wies allerdings darauf hin, dass die finanziellen Probleme der City BKK nicht auf die Neuregelungen im Gesundheitssystem zurückzuführen seien. Die Krankenkasse habe wegen vieler Versicherter mit weit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben bereits davor finanzielle Schwierigkeiten gehabt. Deshalb sei sie auf Unterstützung der anderen Betriebskrankenkassen angewiesen gewesen.

So weit zu den Hintergründen, nur was bedeutet das für die Leistungserbinger? Da werden wir uns auf die Hinweise des BKK Bundesverbandes verlassen müssen:

  • Bis zum letzten Tag (also im konrekten Fall dem 30.06.2011) steht die zu schliessende Kasse für ihre Verpflichtungen ein. Danach werden die Rechnungen für erbrachte medizinische Leistungen der dann bereits geschlossenen Kasse vergütet – dafür steht die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen ein. Für alle Leistungen, die bis zu 30.06.2011 erbracht worden sind, ist also die City BKK verantwortlich, die Rechnungen sind an sie zu senden. Sie existiert für die Abwicklung der Geschäfte als „CITY BKK in Abwicklung“ weiter und wird nach Rechnungsprüfung die Überweisung veranlassen.
  • Wenn die CITY BKK einen Leistungsantrag genehmigt hat, wie beispielweise den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz, die Behandlung jedoch erst nach dem 30.06.2011 abgeschlossen wird, erfolgt die Vergütung von derjenigen Kasse, in der der Patient zum Zeitpunkt der Leistung versichert ist.
  • Insgesamt gilt der Grundsatz, dass immer diejenige Kasse vergütet, bei der am Tage der Abgabe des Hilfsmittels eine Versicherung besteht. Haben Patienten zum Schließungszeitpunkt noch nicht genehmigte Hilfsmittelverordnungen von der CITY BKK haben, sollte allerdings vorab die neu gewählte Kasse kontaktiert werden, um dort die Kostenübernahme des verordneten Hilfsmittels zu klären.
  • Kostenübernahmeerklärungen für Hilfsmittelversorgungen, die durch die CITY BKK erteilt wurden, gelten grundsätzlich auch bei der neu gewählten Kasse. Dies gilt auch, wenn – beispielsweise bei der Anfertigung von orthopädischen Maßschuhen – mehrere Monate zwischen dem Zeitpunkt der Kostenerteilung und der Fertigung liegen. In diesen Fällen sollte die neu gewählte Krankenkasse ebenfalls über die genehmigte Hilfsmittelversorgung informiert werden, damit eine problemlose Versorgung gewährleistet werden kann.
  • Bereits von der CITY BKK bewilligte Leistungsanträge, die vor dem 01.07.2011 nicht mehr erbracht werden können, werden grundsätzlich von der neuen Krankenkasse akzeptiert. Die Rechnungen für diese Leistungen gehen an die Krankenkasse, die der Patient nach Schließung seiner alten Kasse gewählt hat.
  • Noch nicht bewilligte Heil- und Kostenpläne und Anträge, deren Beginn nach dem Schließungszeitpunkt der Kasse liegt, werden von der „CITY BKK in Abwicklung“ unverzüglich an die vom Patienten neu gewählte Kasse gesandt.
Stellt sich die Frage, was passiert mit dem laufenden Klagverfahren der Landesinnung Nord und den Versorgungen bis zu diesem Zeitpunkt:
  • Die Entscheidung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein gilt natürlich unverändert fort, d.h., die Leistungserbringer der Orthopädieschuhtechnik Nord können auch weiterhin versorgen, ohne einem Vertrag beizutreten. In diesem Zusammenhang gelten alle obigen Ausführungen uneingeschränkt.
  • Das Hauptsacheverfahren gegen die City BKK wird sich zum 30.06.2011 erledigen, eine endgültige Entscheidung wird es dort nicht mehr geben – hier werden also die Entscheidungen gegen die Dräger & Hanse BKK abzuwarten sein, die ja denselben Sachverhalt betreffen und weiterhin rechtshängig bleiben. Im Ergebnis ist das zwar unbefriedigend, allerdings verbleibt es natürlich bei den vom Landessozialgericht Schleswig-Holstein niedergelegten Rechtsauffassungen, die auch zukünftig Bedeutung für die Stärkung der Verhandlungsposition der Leistungserbringer gegenüber den Krankankassen haben.

Übrigens wird auch davon berichtet, dass auch eine andere Betriebskrankenkasse zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten gerät: Die deutsche BKK, eine der großen gesetzlichen Krankenversicherungen, hat seit Anfang 2010 rund 140.000 Versicherte verloren. Grund dafür sei der Zusatzbeitrag von acht Euro, berichtet das „Westfalen Blatt“. In erster Linie kehrten junge, gesunde Versicherte der Kasse den Rücken, sagte eine Sprecherin der Versicherung. Die Zahl der Versicherten sei um rund 15 Prozent von etwa einer Million auf rund 850.000 gesunken. Nun werde diskutiert, wie Kosten gespart werden können. Das Ziel sei, Entlassungen zu vermeiden.

Es bleibt also spannend….


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