Obwohl das höchste deutsche Gericht nun keine einstweilige Verfügung gegen CETA erließ, muss erst noch in einem darauf folgenden Prozess, der ein Jahr oder länger dauern kann, endgültig entschieden werden, ob Deutschlands Beteiligung an CETA zulässig ist oder nicht.
Wie unsere Infografik zeigt, exportiert Deutschland vor allem Kraftfahrzeuge und Maschinen nach Kanada, während aus Kanada vorwiegend Rohstoffe und Maschinen importiert werden.
Das Gericht verlangt von der Bundesregierung folgende Auflagen, damit CETA angewendet werden darf:
1. Die Schiedsgerichte und weitere Artikel dürfen NICHT vorläufig in Kraft treten. Alles, was nicht zweifelsfrei in der alleinigen Zuständigkeit der EU liegt, darf nicht vorläufig angewendet werden.
2. Die CETA-Ausschüsse müssen demokratisch rückgekoppelt sein. Sie dürfen NICHT Protokolle und Anhänge alleine ändern. Und Deutschlands Einfluss muss gewahrt bleiben. Zum Beispiel indem festgelegt wird, dass die Position des EU-Vertreters in einem CETA-Ausschuss zuvor einstimmig vom Rat bestätigt wird.
3. Deutschland kann die vorläufige Anwendung einseitig kündigen.