CDU blockt Begrenzung von Handyverträgen auf ein Jahr ab

CDU blockt Begrenzung von Handyverträgen auf ein Jahr abEin Beispiel aktueller Gesetzgebung deutscher Politiker

Das von Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante Gesetz gegen Kostenfallen  soll Mobilfunkverträge statt auf die bisherigen 24 Monate auf nur noch ein Jahr begrenzen. Das klingt sozial, richtig und nach echtem Verbraucherschutz durch die „Partei der ausgebeuteten kleinen Leute“.

Nach den Versprechungen kommen die Relativierungen

Jetzt wirft die SPD-Fraktion im Bundestag dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium vor, diese Pläne auszubremsen. „Wir wollen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden“, gab der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, im Handelsblatt-Interview zum Besten.

Also müsse Wirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU „jetzt endlich seine Blockade gegen diesen wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz aufgeben“. CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sieht aber noch „viel Gesprächsbedarf“ und forderte im Handelsblatt: „Das Justizministerium muss sich bewegen.“

Verbände leisten Schützenhilfe und Medien bieten Plattformen

Natürlich forderte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, das Wirtschaftsministerium umgehend auf, die Gesetzespläne der Verbraucherschutzministerin Lambrecht nicht weiter aufzuhalten. „Das Thema ist für Verbraucher zu wichtig, um es auf die lange Bank zu schieben“, hieß es dann von Müller – natürlich auch im Handelsblatt nachzulesen.

Besinnung auf die Inhalte

Nach Lambrechts Plänen soll ja unter anderem die Laufzeit von Verträgen beispielsweise für Handys, Fitnessstudios oder Zeitungsabos auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Auch die Kündigungsfristen bei solchen Geschäften sollen deutlich verkürzt werden.

SPD-Fraktionssprecher Fechner sprach von „undurchsichtigen Vertragsstrukturen und Kostenfallen“, denen die Verbraucher ausgeliefert seien. Insbesondere bei Handyverträgen gebe es keinen Grund für die „viel zu langen“ Vertragslaufzeiten.

Das letzte pseudo-ideologische Scharmützel der Koalitionäre

Lange Laufzeiten und automatische Verlängerungen von Verträgen seien nicht im Interesse der Verbraucher, denn sie verhinderten oft den Wechsel zu den besseren Angeboten der Konkurrenz. „Gerade die kürzeren Vertragslaufzeiten würden für mehr Dynamik und Wettbewerb sorgen“, betonte der SPD-Politiker.

Der CDU-Politiker Luczak verallgemeinerte dann, das Justizministerium glaube (hier wird’s zum Glaubenskrieg aufgebauscht) offenbar, dass Verbraucherverträge nur dann fair sein könnten, wenn sie kurz seien. „Diese Auffassung teile ich nicht. Ein generelles Verbot von Verträgen mit zwei Jahren Laufzeit lehne ich ab.“

Schließlich gäben längere Vertragslaufzeiten den Telcos Planungs- und Investitionssicherheit, was ja die Preise drücken könne (man beachte den irrealen Konjunktiv). „Verbieten wir zweijährige Verträge, schließen wir Verbraucher also möglicherweise (noch ein Konjunktiv) von Vorteilen aus“, erklärte der Bundestagsabgeordnete. „Auch gibt es für Unternehmen dann weniger Möglichkeiten, etwa Kundentreue zu (Achtung: Pheromone fürs Wahlvieh) belohnen und dafür Vorteile zu gewähren.“

Zeit für den Koalitionsfrieden

Jetzt wird es aber höchste Zeit, wieder etwas für den Koalitionsfrieden zu tun. Bekanntlich mag der Wähler ja keinen Streit in der Regierung und liebt Pseudo-Gratis-Smartphones. Also kommt es zum Friedensschluß mit folgender Formel:

Die Laufzeiten von Handy-, Fitnessstudio- und Zeitungsverträgen und deren automatische Verlängerungen werden wie von der SPD gewünscht verkürzt – allerdings nur, wenn sie an Wochentagen abgeschlossen wurden, die nicht auf die Silbe „tag“ enden und die kein Mittwoch sind.

Anmerkung des Verfassers: Wer in diesem Trauerspiel einen Hauch von Satire findet, darf ihn behalten!


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