Catalán-Zwang: Was Katalonien darf und die Balearen nicht!

Spanisches Verfassungsgericht lehnt Katalan als Einstellungsbedingung für Stellen im öffentlichen Dienst der Autonomie der Balearen ab!

Auf den Baleareninseln wird primär eine Form von Katalan (oder Valenciano?) gesprochen neben dem verbreiteten Castellano, der spanischen Sprache, beide als offizielle Sprachen der Autonomie.
Wie auch in Katalonien hatten die Islas Baleares Sprachkenntnisse dieses Katalan zur Einstellungsbedingung in den öffentlichen Dienst der Autonomie gemacht.

Das führt im Ergebnis dazu, dass Spanier wegen ihrer spanischen Sprache in Spanien diskriminiert werden. Sie konnten sich weder erfolgreich für den öffentlichen Dienst bewerben noch aus anderen Landesteilen Spaniens auf die Balearen versetzen lassen.

Die PP hatte diese diskriminierende Bedingung im vergangenen Jahr aus dem entsprechenden Gesetz getilgt. Dagegen hatten die Sozialisten geklagt.

Das Verfassungsgericht urteilte nun mit 8 zu 4 Stimmen, dass es legal sei, keine katalanischen Sprachkenntnisse als Einstellungsvoraussetzung zu fordern.

Damit haben wir meines Wissens zwei unterschiedliche Regelungen in zwei unterschiedlichen Autonomien eines Landes?



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