Aus gegebenem Anlaß möchte ich auf ein Interview hinweisen, dass Carsten Frerk am Freitag dem Deutschlandradio Kultur (Ulrike Timm) gab:
Timm: Das ist ja widersinnig: Ein katholisches Krankenhaus darf eine Vergewaltigung feststellen, und wenn die Frau dann auf dem Tisch liegt und diese Pille danach möchte, darf sie das nicht mehr. Ist das tatsächlich die Norm?
Frerk: Das ist die Norm und das ist auch in Deutschland akzeptierte Norm im staatlichen Gesundheitssystem, und das Eigentliche, ganz Problematische daran ist, dass Krankenhäuser, wenn sie im Krankenhausplan des Landes vorhanden sind, und das darf man bei diesen Krankenhäusern annehmen generell, zu 100 Prozent öffentlich finanziert werden.
Timm: 100 Prozent?
Frerk: Da geht kein Cent Kirchensteuer oder Kirchengeld hinein.
Timm: Das heißt, der Träger trägt eigentlich nicht?
Frerk: Es wird dual finanziert, wie man so im Fachjargon sagt: Die laufenden Kosten werden von Krankenkassen, Pflegeversicherungen, auch Beiträgen der Versicherten selber bezahlt, und die Investitionen – das ist das Duale -, die werden vom Staat finanziert.
Timm: Das müssen wir mal nacheinander ein bisschen aufschlüsseln. Erst mal ist klar: In kirchlichen Krankenhäusern steckt öffentliches Geld.
Frerk: 100 Prozent.
Timm: Das wussten wir alle, dass öffentliches Geld drinsteckt. Die 100 Prozent würden ja bedeuten: Ein öffentliches Krankenhaus, ein öffentlich mit Steuergeldern finanziertes Krankenhaus funktioniert nach katholischen Regeln.
Frerk: Ja, genau so ist es.
Timm: Das heißt aber, es bleibt der Widerspruch, dass eine junge Frau in einem mit öffentlichen Geldern bezahlten Krankenhaus nach kirchlichen und – wie es auf viele wirkt – dogmatischen Regeln nicht behandelt wird.
Frerk: Das ist korrekt.
Timm: Dieser Widerspruch bleibt.
Frerk: Das ist korrekt.
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