Carsten Frerk über den Umgang mit dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer

Aus gege­be­nem Anlaß möchte ich auf ein Interview hin­wei­sen, dass Carsten Frerk am Freitag dem Deutschlandradio Kultur (Ulrike Timm) gab:

Timm: Das ist ja wider­sin­nig: Ein katho­li­sches Krankenhaus darf eine Vergewaltigung fest­stel­len, und wenn die Frau dann auf dem Tisch liegt und diese Pille danach möchte, darf sie das nicht mehr. Ist das tat­säch­lich die Norm?

Frerk: Das ist die Norm und das ist auch in Deutschland akzep­tierte Norm im staat­li­chen Gesundheitssystem, und das Eigentliche, ganz Problematische daran ist, dass Krankenhäuser, wenn sie im Krankenhausplan des Landes vor­han­den sind, und das darf man bei die­sen Krankenhäusern anneh­men gene­rell, zu 100 Prozent öffent­lich finan­ziert wer­den.

Timm: 100 Prozent?

Frerk: Da geht kein Cent Kirchensteuer oder Kirchengeld hin­ein.

Timm: Das heißt, der Träger trägt eigent­lich nicht?

Frerk: Es wird dual finan­ziert, wie man so im Fachjargon sagt: Die lau­fen­den Kosten wer­den von Krankenkassen, Pflegeversicherungen, auch Beiträgen der Versicherten sel­ber bezahlt, und die Investitionen – das ist das Duale -, die wer­den vom Staat finan­ziert.

Timm: Das müs­sen wir mal nach­ein­an­der ein biss­chen auf­schlüs­seln. Erst mal ist klar: In kirch­li­chen Krankenhäusern steckt öffent­li­ches Geld.

Frerk: 100 Prozent.

Timm: Das wuss­ten wir alle, dass öffent­li­ches Geld drin­steckt. Die 100 Prozent wür­den ja bedeu­ten: Ein öffent­li­ches Krankenhaus, ein öffent­lich mit Steuergeldern finan­zier­tes Krankenhaus funk­tio­niert nach katho­li­schen Regeln.

Frerk: Ja, genau so ist es.

Timm: Das heißt aber, es bleibt der Widerspruch, dass eine junge Frau in einem mit öffent­li­chen Geldern bezahl­ten Krankenhaus nach kirch­li­chen und – wie es auf viele wirkt – dog­ma­ti­schen Regeln nicht behan­delt wird.

Frerk: Das ist kor­rekt.

Timm: Dieser Widerspruch bleibt.

Frerk: Das ist kor­rekt.

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