BVerfG: Hartz IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

BVerfG: Hartz IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrigSoeben hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Leistungskürzungen bei Hartz IV-Empfängern geurteilt und festgestellt, dass diese zum Teil verfassungswidrig sind.

Foto: B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0

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