Büromöbel auf Rezept Teil 2: Schreibtisch


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Posted by Walli on Donnerstag, Februar 6, 2014 · Leave a Comment 

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Büromöbel auf Rezept:

  • Büromöbel auf Rezept Teil 2: Schreibtisch

Gesetzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu übernehmen. Das geht sie selbst ebenso etwas an, da andernfalls durch rückenproblembedingte Ausfälle wichtige Einnahmen in den Sand gesetzt werden. Für die deutsche Volkswirtschaft ein jährlicher Milliardenverlust. Unter „Wohlbefinden“ versteht man u.a. auch gesunde Möbel, die also nicht die Leute verkrüppeln, welche sie jahrelang benutzen.

Die richtige Wahl des Schreibtisches

Der Schreibtisch im Büro ist dabei nicht zu unterschätzen, wenn es um Ergonomie geht. Auch an ihn werden gewisse Anforderungen gestellt, darunter etwa die Breite (damit ein Bildschirmmonitor mit ausreichend Abstand zu den Augen aufgestellt werden kann – mindestens 50 cm) des Tisches. Wenn die Platte nicht ausreichend Platz für alle Gegenstände lässt, führt dies zu umständlichen Bewegungen. Und die Konzentration wird auch darin leiden.

Bei einem Schreibtisch ist dabei auch die Höhenverstellbarkeit wichtig. Die Unterarme müssen immer abgelegt werden können, und zwar so, dass die Ellenbogen noch nah am Körper sind, jedoch ein klarer 90°-Winkel zwischen Unter- und Oberarmen zu sehen ist. Dies ist nicht möglich, wenn die Tischplatte zu hoch gestellt ist und beim Ablegen die Schultern nach oben gedrückt werden. Das führt zu Verspannungen im gesamten, Schulter-, Rücken- und Nackenbereich.

Es gibt deswegen ebenso ergonomisch gute Schreibtische wie Bürostühle.

Kostenübernahme

Glücklicherweise kann man auch hier versuchen, einen Antrag bei den deutschen Krankenkassen oder der deutschen Rentenversicherung auf Kostenerstattung zu machen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erstattet Schreibtische mit Höhenverstellbarkeit bis zu einer Höhe von 1.200 Euro brutto.

Übernahme von Kosten für gute Büromöbel ist etwas, was die Krankenversicherungen nicht sonderlich bereitwillig tun werden. Vor allem dann nicht, wenn man noch keine körperliche Beschwerden hatte und deswegen auch kein ärztliches Attest vorlegen kann, das für den Erwerb solcher Möbel plädiert.

Doch Vorbeugen ist besser als heilen, und auch deswegen sollte bei allen verfügbaren Kassen mit Nachdruck – aber höflich – argumentiert werden. Gerade auch, wenn man als Unternehmer neue Büroräume einrichten will, könnte eine Erstattung von ergonomisch guten Schreibtischen viel Geld und Ärger sparen.

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