Hamburgs Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar äußerte „erhebliche datenschutzrechtliche Zweifel“ an der Android Advertising ID (AAID) von Google.
Google speichert immer, wenn ein Nutzer ein neues Android-Smartphone zum ersten Mal einschaltet, die umstrittene Tracking-ID auf dem Smartphone. Diese funktioniere wie ein „digitales Nummernschild“, beklagt die Wiener Bürgerrechtsorganisation Noyb.eu. Sie ermögliche es dem Konzern und zahllosen Drittanbietern, die User zu überwachen.
Das Zurücksetzen dieser Smartphone-Kennung durch den Nutzer ändere nichts an den Grundbedingungen des Trackings und vermittele keine wirksame Kontrolle durch die Nutzer, erklärte der Jurist. Die Freiwilligkeit der Einwilligung in dieses Nachverfolgen von Nutzerspuren sei schwer erkennbar.
Deshalb legte in österreichischer Android-Anwender mit Unterstützung der Noyb.eu letzte Woche eine formelle Beschwerde gegen Google auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der nationalen Datenschutzbehörde ein, weil Nutzer über die AAID ohne gültige rechtliche Grundlage ausspioniert werden könnten. Die auf diese Tour gesammelten Daten würden „an unzählige Dritte im Werbe-Ökosystem weitergegeben“, argumentieren die Aktivisten. Der Benutzer habe über das Verfahren letztlich keine Kontrolle.