Bürgermeister-Abwahl in Nordrhein-Westfalen bald möglich

Am 18. Mai wird der Landtag von NRW möglicherweise ein wegweisendes Gesetzt verabschieden und für ein Stück mehr Demokratie sorgen.
Die drei Fraktionen von SPD, Grüne und Linke haben sich geeinigt. Das teilte die Landtagsfraktion der Linken mit. Die CDU will im Landtag gegen das Gesetz stimmen. Auch bei der FDP zeichne sich keine Zustimmung ab, sagte eine Sprecherin.
Bürgermeister oder Landräte können ohne Umweg über die Räte abgewählt. Vorausetzunt ist aber, dass mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten der Gemeinde einem entsprechenden Antrag zustimmt. Um dieses Abwahlverfahren in Gang zu setzen, müssen - je nach Größe der Gemeinde - 15 bis 20 Prozent aller Wahlberechtigten das Begehren unterschreiben.
Quorum
SPD und Grüne wollten ursprünglich, das ein Drittel der Wahlberechtigten das Begehren unterschreiben muss. Die Linke wollte je nach Gemeindegröße ein Quorum von drei bis zehn Prozent einführen.
Damit steht demnächst wohl die Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters und Love-Parade-Versagers Sauerland wohl nichts mehr im Weg.
Den Gesetzesvorschlag kann sich hier durchlesen.
Und wer auf den Geschmack gekommen ist, kann sich hier das Ausführungsgesetz für die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden des Netzwerkes Volksentscheid durchlesen.
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