Bundesversicherungsamt: Beitritssrecht statt Beitrittspflicht

Auch die GO GmbH hat sich in ihrem Rundschreiben 30/2010 noch einmal mit der Frage des Beitrittsrechts zu Verträgen der Krankenkassen auseinander gesetzt:

Aufsichtsbehörde

Beitrittsrecht statt Beitrittspflicht

Bekanntlich sind die Krankenkassen dazu übergegangen, allen Leistungserbringern bzw. -verbänden einen praktisch identischen Vertrag aufzudrücken. Das Bundesversicherungsamt, als Aufsichtsbehörde der überregionalen und bundesweiten Krankenkassen, hat dies nun in einem Fall moniert und die Kasse darauf hingewiesen, dass das Gesetz lediglich ein Beitrittsrecht vorsieht und keineswegs eine Beitrittspflicht vorschreibt. Daher müsse auch ernsthaft verhandelt werden. Es ist zu hoffen, dass dies keine Einzelentscheidung bleibt.

Bernd Rosin-Lampertius

Geschäftsführer GO GmbH

Nähere Infos finden Sie auch hier:


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Android zu Android: Dein nahtloses Tech-Erlebnis – einfach, schnell, vernetzt!
wallpaper-1019588
Rundreisen Japan 2026 hier buchen
wallpaper-1019588
[Comic] The Closet [1]
wallpaper-1019588
Die besten und schlechtesten Flughäfen Europas: Welche Airports überzeugen?