Bundespräsident Wulff: “Islam und Deutschland”

Dass im Grundgesetz die Religionsfreiheit gewährt wird, lässt sich in Artikel 4 GG nachlesen. Die Frage ist an und für sich allerdings, was der Bundespräsident mit der Äußerung

“..Wie Christentum und Judentum gehöre der Islam „inzwischen auch zu Deutschland…“

(Rede auf der zentralen Einheitsfeier zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit in Bremen)

gemeint hat?

Der Begriff “Gott” wurde in das Grundgesetz aufgrund der “christlichen Tradition” in die Präambel aufgenommen. Dort heißt es:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das Volk … dieses Grundgesetz gegeben.

Festzuhalten ist, dass die Präambel bzw. der Begriff GOTT im rechtlichen Sinn als innovatio dei (= reine Nennung, also nicht im Namen GOTTES = invocatio dei) anzuwenden ist.

Gemeint war der “christliche Gott” (2. Testament im Sinne der “Dreifaltigkeit”), was sich auch aus einzelnen Landesverfassungen ableiten lässt, die in der Formulierung umfänglicher sind.

Daraus lässt sich aber keine “religiöse oder weltanschauliche Bevormundung” ableiten (nach Aschoff, Mitglied des Parlamentarischen Rates). Im Grundgesetz sind allerdings (christlich-ethische) Bezüge bzw. Anknüpfungspunkte ableitbar, beispielsweise der Anspruch auf die “unantastbare Menschenwürde” (vgl. Artikel 1 I GG).

Die, wenn man so will, metaphysischen Anknüpfungspunkte im Grundgesetz, die ein “christliches-ethisches” Menschenbild ausprägen und die kulturelle Entwicklung abbilden, aus denen sich “rechtliche Postulate” ableiten lassen, stehen m.E. in Widerspruch zu islamischen Überzeugungen.

Es gibt im “katholisch geprägten Christentum” (2. Testament) z.B. keinen “Heiligen Krieg”; die christlichen Überzeugungen basieren vielmehr auf den 10 Geboten, der Friedfertigkeit und der Brüderlichkeit.

Das darf nicht mit der Entwicklung der christlichen “Kirchen” verwechselt werden, die sich erst im Zeitablauf nicht mehr als “weltliche Macht” sondern als “Glaubensgemeinschaft” verstanden hatten.

Vor diesem hier nur kurz skizzierten Hintergrund ist hervorzuheben, dass der Staat des Grundgesetzes zwar einen “christlich-metaphysischen” Bezug hat, aber keineswegs im Sinne eines GOTTESSTAATES zu verstehen ist, im Gegensatz zu islamisch geprägten Gottesstaaten!

Aus dieser Sicht ist die Formulierung des Bundespräsidenten (siehe oben) sehr missverständlich.

Nach meiner Erinnerung hat die Bundeskanzlerin dann sogleich eher “klarstellende” Formulierungen als notwendig erachtet (siehe auch REUTERS) und korrigierend eingegriffen.

Wenn die jetzt beginnende Diskussion dazu beiträgt, die Basis und das Verständnis für Demokratie aufzuhellen, dann könnte der “Fehlgriff” des Bundespräsidenten als “Ausrutscher” gewertet werden.



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