Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ich habe aus lauter Verzweiflung und Wut vor einiger Zeit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschrieben.
Mein Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich finde es ja toll, was es für super Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit Kindern und Bedürftige gibt. Leider habe ich aber nichts zum Kinderwunsch gefunden. (Ich habe viel Unterstützung für Imigranten und sozial Schwache gefunden)
Gibt es einen Fond oder eine andere Leistungsunterstützung bei unterfülltem, medizinisch bedingtem Kinderwunsch?
Wir sind beide privat Versichert weil wir als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. Leider hat mein Mann eine eingeschränkte Spermienfähigkeit, man konnte nur durch eine OP Spermien gewinnen, diese dann per künstlicher Befruchtung ICSI bei mir einsetzen.
Unsere private Krankenversicherung weigert sich Kosten zu übernehmen. Diese belaufen sich für den ersten Versuch schon auf 10.000? und mussten von Familie und Freunde und uns finanziert werden.
Leider hat dieser nicht geklappt und für einen zweiten Versuch fehlt uns momentan das Geld. Wir arbeiten und haben ein Haus, wir hatten unser ganzes Leben auf Kinder eingestellt, nun lässt die Versicherung und der Deutsche Staat uns hängen aber alle schreien nach Kindern.
Sagen Sie uns was können wir dafür tun?
Danke für Ihre Hilfe
Heute habe ich folgende Anwort erhalten (war überrascht, dass ich überhaupt eine erhalten habe):
Auch wenn die Zuständigkeit für Krankenkassen zu reproduktionsmedizinischen Leistungen im Bundesministerium für Gesundheit liegt, ist es der Familienministerin ein besonderes Anliegen, dass der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung gehen kann.  Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich bundeseinheitlich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für eine künstliche Befruchtung.  In § 27a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sind alle Voraussetzungen aufgeführt, unter denen ein Anspruch auf Beteiligung einer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten der Behandlung besteht.  Für Privatversicherte ergibt sich der Anspruch aus dem Krankenversicherungsvertrag i.V.m. § 1 der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK)
Diese unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen entsprechen der unterschiedlichen Ausgangssituation von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf einer Anordnung des Gesetzgebers, die private Krankenversicherung auf einer vertraglichen Vereinbarung des Versicherten mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen über den Umfang seines Versicherungsschutzes.  Frau Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder ist es ein wichtiges Anliegen, die Situation von Paaren mit unerfüllten Kinderwünschen in unserer Gesellschaft deutlich sichtbar zu machen, das Thema künstliche Befruchtung zu enttabuisieren und zu einer Akzeptanz und Entstigmatisierung kinderloser Frauen und Paare beizutragen.  Sie möchte erreichen, dass der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung gehen kann. Einschränkungen der Krankenkassenleistungen der gesetzlichen Krankenkassen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 haben dazu geführt, dass die Kosten für die Behandlungen für alle Paare vom ersten Versuch an sehr zu Buche schlagen.  Damit Kinderwünsche nicht allein am fehlenden Geld scheitern, wird die Bundesregierung mit allen Beteiligten, darunter den Ländern, darüber beraten, wie den Betroffenen geholfen und mit welchen konkreten Maßnahmen sie besser unterstützt werden können. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine weiteren Auskünfte über den derzeitigen Stand der Beratungen geben kann. Das Beispiel Sachsens zeigt jedoch, dass auch von Seiten der Länder innovative Wege außerhalb der GKV beschritten werden und Kooperationsbereitschaft besteht.  Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BZgA unter www.familienplanung.de
 

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