An und für sich wäre es reichlich naiv anzunehmen, dass die Aktenvernichtung in der NSU-Geheimdienstaffäre Zufall war. Es liegt nahe, dass vielmehr der Verfassungsschutz direkt/indirekt an den Straftaten beteiligt war bzw. zumindest davon Kenntnis hatte. Das galt es zu verschleiern.
Bereits in der Buback-Affäre war unübersehbar, dass die Geheimdienste in den Fall verwickelt waren. Die “Geheimhaltung” der Akten kann aus rechtsstaatlicher Sicht bei einem MORD nicht gerechtfertigt werden. Die Zurückhaltung der BEWEISE (Akten) dürfte vielmehr die Täter decken, um die vermutliche “Mittäterschaft”, womöglich sogar von Mitarbeitern der Behörde und/oder Kenntnis von Ministerien und Regierungs-verantwortlichen, mindestens aber das “Wissen” über die tatsächlichen Vorgänge, nicht öffentlich bekannt werden zu lassen.
Bereits im Fall “Ohnesorg” wurde offenkundig, wie Polizeibehörden die tatsächlichen Vorgänge jahrzehntelang verschleiert hatten.
Es ist (inzwischen) nicht weit her mit der “Rechtsstaatlichkeit” in Deutschland.