Über hormonaktive Stoffe in Kosmetik haben wir bereits des Öfteren berichtet. Als „ hormonaktive Substanzen“ gelten solche Stoffe, die im menschlichen Körper wie ein Hormon wirken und den Hormonhaushalt durcheinander bringen können, mit zum Teil schlimmen Folgen: Forscher vermuten, dass hormonaktive Substanzen Krankheiten wie Brust- oder Hodenkrebs, Diabetes und Fettleibigkeit begünstigen können. Auch die steigende Anzahl von Menschen, die von Unfruchtbarkeit betroffen sind, führen Wissenschaftler auf hormonell wirksame Stoffe zurück, die in vielen Alltagsgegenständen stecken. In herkömmlichen Kosmetikprodukten werden diese Stoffe gerne als Konservierungsmittel (Parabene) oder als chemische UV-Filter genutzt, um nur einige Beispiele zu nennen. Einzig in Naturkosmetik sind diese Substanzen verboten. Warum gibt es kein generelles Verbot? Dieser Frage ist das Magazin Cosmia in seiner Ausgabe Mai/Juni 2015 nachgegangen. In einem Interview erklärt Ann-Katrin Sporkmann vom BUND, warum für hormonaktive Substanzen bisher keine klaren gesetzlichen Regelungen gelten: Zum einen gibt es bislang keine eindeutige Definition, wann eine Substanz als hormonschädlich anzusehen ist. Darüber sind Umweltverbände, Industrie, Politik und Wissenschaft sich nicht einig. Die Kosmetikindustrie möchte Grenzwerte definieren unterhalb derer hormonwirksame Stoffe zum Einsatz kommen dürfen. Der BUND hält dagegen, dass Grenzwerte keinen Sinn machen und bereits geringe Dosen schädlich sein können. Unlängst hat sich der BUND mit einem Appell an EU-Entscheidungsträger gewandt.
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