Es soll nun so weit sein, die Winterreifenpflicht wird demnächst in Kraft treten. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll schon ende November den Bundesrat präsentiert werden und auch so schnell wie möglich in Kraft treten. Doch bis jetzt stellte sich immer die Frage “Was ist ein Winterreifen?” oder “Wann haben wir winterliche Straßenverhältnisse?”. Doch nun soll es endlich Klarheit darüber geben und somit alle Interpretationsspielräume sind ausgeräumt, zumindest auf den deutschen Straßen.
Die Bußgeldhöhe liegt bei 20 Euro wird man erwischt bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen. Wenn durch falsche Bereifung der Verkehr behindert wird, sind 40 Euro zu bezahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Laut dem TÜV Süd sind das schon Schnäppchenpreise, wenn man die Bußgelder in den anderen Nachbarländern vergleicht. So sollten die Autofahrer bedenken, das andere Regeln im Ausland gelten. Bei Winterreifenpflicht und Schneekettenbenutzung ist Europa noch ein nationaler Flickenteppich. Jedes Land hat seine Interpretation von der Straßenbenutzung im Winter und somit auch unterschiedliche Bußgeldhöhen.
Platz 1 Österreich: Wer in Österreich im Winter mit der falschen Bereifung unterwegs ist und erwischt wird bezahlt zwischen 35 und 5.000 Euro. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein. Schneeketten dürfen aber nur dann benutzt werden, wenn die Straße durchgehend mit Schnee und Eis bedeckt ist. Zur Strafspanne: Man bezahlt bei einem einfachen Verstoß 35 Euro Strafe; bis zu 5.000 Euro können es dann werden, wenn man die Sicherheit der anderen schwer gefährdet. In Österreich sind Winterreifen mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet. Die gesetzliche mindestprofiltiefe in Österreich liegt bei vier Millimeter.
Platz 2 Frankreich: Will man nach Frankreich Skifahren fahren, trifft man auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. In Frankreich sind die Straßen mit “pneus neige” gekennzeichnet, auf denen Winterreifenpflicht herrscht. Missachtet man dann auf diesen Straßen die Vorgabe bezahlt man 90 Euro Bußgeld. Hat man keine Schneeketten dabei werden 35 Euro fällig.
Platz 3 Tschechien: Tschechien wurde in den letzten Jahren immer beliebter, da hier der Winterurlaub noch günstiger ist. So günstig auch der Urlaub ist so teuer kann es aber kommen, wenn man sich nicht an die StVO hält. Wer zwischen den 1. November und dem 31. März nach Pec oder Horni Marsov unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf den Nebenfahrbahen findet man Verkehrsschilder (Pkw mit Schneeflocken) die darauf hinweisen, dass hier Winterreifenpflicht herrscht. Wie in Österreich gilt auch hier, mindestens vier Millimeter Profiltiefe. Schneeketten auf Sommerreifen werden als Alternative akzeptiert. Das Bußgeld bei Missachtung liegt bei 80 Euro.
Platz 4 Italien: Auch hier gilt Streckenweise Winterreifenpflicht. Vom 15. November bis 31. März muss der Wagen unabhängig von den Straßenverhältnissen auf Winterpneus rollen. Wird man hier erwischt bezahlt man 78 Euro Bußgeld. Eine Stichtagsregelung gilt seit Langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Da in Italien das Wetter schnell umschlagen kann, können die Behörden kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist sollte zumindest immer Schneeketten mit haben. Dies gilt in Italien auch als Alternative.
Platz 5 Schweiz: Der Urlaub in der Schweiz gilt eher als teuer, doch das kommt nicht wegen der Bußgelder. In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen werden bei gewissen Witterungsverhältnissen empfohlen, denn behindert man mit den Sommerreifen den Verkehr kann es zu Bußgeldern kommen. Kommt es dann zu einem Unfall hat derjenige eine große Mitschuld der mit Sommerreifen unterwegs war. Schneekettenpflicht wird durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. Verstößt man dagegen werden 70 Euro berechnet.
Platz 6 Deutschland: Hier muss man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Diese Winterpneus sind mit M+S, M.S., M&S oder mit einem Schneesymbol gekennzeichnet. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, empfohlen wird aber schon ein Tausch bei vier Millimeter. Hier gelten Straßen als winterlich, wenn sie mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind. Anders wie in Italien und Österreich stellen Schneeketten keine Alternative dar.
Fährt man nach Schweden gehört zur winterlichen Ausrüstung von 1. Dezember bis 31 März eine Schaufel dazu. Auch ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasser ist vorgeschrieben. Man braucht klare Sicht für frühes Erkennen von Hindernissen.