Brutto- oder Nettoprinzip


Das Brutto- oder Nettoprinzip ist Teil der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Es gibt 2 unterschiedliche Wege, die Einnahmen und Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung aufzuführen:

  • Bruttoprinzip
  • Alle Einnahmen und Ausgaben sind als Einzelpositionen aufzuführen. Eine Verrechnung einzelner Positionen ist in der Regel nicht zulässig.

  • Nettoprinzip
  • Kleinere oder mittelgroße Kapitalgesellschaften können eine Ausnahme bilden. Um einzelne Positionen vor den Blicken der Konkurrenz zu schützen, dürfen diese zusammengefasst werden. Dies nennt man dann Nettoprinzip.




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