BRD-Urteil: religiöse Beschneidung von Kindern ein Verbrechen

BRD-Urteil: religiöse Beschneidung von Kindern ein Verbrechenvon John Schacher

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Eltern kein Recht haben, ihre Söhne aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen, was muslimische und jüdische Gruppen im Land tief verärgert hat.

Das Gericht in Köln entschied, dass den Erziehungsberechtigten das Sorgerecht für ein Kind nicht erlaubt, dieses dem Beschneidungs-Verfahren zu unterziehen, welches das Gericht als Körperverletzung bezeichnet, berichtet die Financial Times Deutschland. Genausowenig erlaubt dies die Religionsfreiheit, die in Deutschland zwar gesetzlich geschützt sei, aber keinen Grund für solche Entscheidungen gegen die Kinder gebe, sagt das Urteil weiter.

Das Gericht bezog sich auf einen Fall gegen einen muslimischen Arzt, der die Beschneidung an einem vier-jährigen Jungen auf Wunsch seiner Eltern durchgeführt hatte. Zwei Tage nach dem Eingriff kam es zu Blutungen, woraufhin der Junge ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Deutsche Behörden erfuhren von dem Vorfall und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt ein. Die erste Gerichtsverhandlung schloss, dass es keine Verletzung des Gesetzes gegeben habe, doch die Staatsanwaltschaft brachte den Fall vor das Landgericht Köln.

Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der die medizinische Praxis im ganzen Land betreffen wird.

Das mögliche Verbot der Beschneidung provozierte Empörung bei jüdischen und muslimischen Organisationen in Deutschland, wo jedes Jahr Tausende von Jungen in ihren frühen Jahren auf Antrag der Eltern beschnitten werden. Sie betrachten das Verbot als “schweren Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit.” Aber keine der Organisationen hat bislang das Urteil kommentiert, sondern es wurde nur erklärt, daß man zunächst die Argumentation der Richter gründlich zu studieren hätte.

Einige Experten schliessen jedoch nicht aus, dass das Recht für religiös motivierte Beschneidung durch das Bundesverfassungsgericht nochmals behandelt werden muss.

Quelle: rt, FAZ


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