Landgericht Limburg
Das Landgericht Limburg hatte zu entscheiden, ob eine türkische Braut ein wertvolles Geschenk ihres Schwiegervaters nach der Scheidung behalten darf.
Nun, generell gilt ja “geschenkt ist geschenkt…” – dazu braucht es eigentlich keinen Richter. Manchmal jedoch – wenn es um Schmuck im Wert von etwa 12.000 Euro geht, kann man jedoch verstehen, dass man sich vor den Schranken des Gerichtes trifft.
Soweit, so normal.
Nicht normal ist jedoch, mit welcher Begründung das Gericht der Beklagten (der Beschenkten) Recht gab:
Die Brautgabe diene dazu, eine Frau bei einer Scheidung materiell abzusichern – unabhängig von der Dauer der Ehe. Dies entspreche der Rechtsprechung türkischer Obergerichte und sei auch die Wertvorstellung der beiden beteiligten türkischen Familien gewesen…
Nicht ohne Grund sortiert SPON den Artikel unter dem Stichwort “Scharia” ein. Denn Gerichtssprecher Andreas Janisch teilte mit, dass als Grundlage für diese und ähnliche Entscheidungen auch islamisches Recht herangezogen wird, “wenn [es] nicht gegen das Wertesystem des Grundgesetzes verstoßen” würden.
Es bleibt abzuwarten, wann das erste deutsche Gericht sich bei Beschneidung, Zwangsheirat und Ehrenmord ebenfalls auch die Scharia bezieht.
Nic