Brautgeschenk und Scharia

LG Limburg Brautgeschenk und Scharia

Landgericht Limburg

Das Landgericht Limburg hatte zu ent­schei­den, ob eine tür­ki­sche Braut ein wert­vol­les Geschenk ihres Schwiegervaters nach der Scheidung behal­ten darf.

Nun, gene­rell gilt ja “geschenkt ist geschenkt…” – dazu braucht es eigent­lich kei­nen Richter.  Manchmal jedoch – wenn es um Schmuck im Wert von etwa 12.000 Euro geht, kann man jedoch ver­ste­hen, dass man sich vor den Schranken des Gerichtes trifft.

Soweit, so nor­mal.

Nicht nor­mal ist jedoch, mit wel­cher Begründung das Gericht der Beklagten (der Beschenkten) Recht gab:

Die Brautgabe diene dazu, eine Frau bei einer Scheidung mate­ri­ell abzu­si­chern – unab­hän­gig von der Dauer der Ehe. Dies ent­spre­che der Rechtsprechung tür­ki­scher Obergerichte und sei auch die Wertvorstellung der bei­den betei­lig­ten tür­ki­schen Familien gewe­sen…

Nicht ohne Grund sor­tiert SPON den Artikel unter dem Stichwort “Scharia” ein. Denn Gerichtssprecher Andreas Janisch teilte mit, dass als Grundlage für diese und ähnli­che Entscheidungen auch isla­mi­sches Recht her­an­ge­zo­gen wird, “wenn [es] nicht gegen das Wertesystem des Grundgesetzes ver­sto­ßen” wür­den.

Es bleibt abzu­war­ten, wann das erste deut­sche Gericht sich bei Beschneidung, Zwangsheirat und Ehrenmord eben­falls auch die Scharia bezieht.

Nic


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