Branchenzuschläge für Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie

Die IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit (IGZ, BAP)  sowie die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie haben sich am 22.05.2012 auf Zuschläge bis zu 50 % für Leiharbeiter geeinigt. Nach den abgeschlossenen Tarifvertrag erhalten Leiharbeiter in den vorstehenden Branchen Zuschläge bis zu 50 % (Tarifvertrag gilt ab dem 1.11.2012).

Der Branchenzuschlag basiert auf den Entgelten der Tarifverträge, die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vereinbart haben.

Die Zuschläge gleichen die jeweilige Tarifdifferenz in fünf Stufen aus:

  •  nach 6 Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent
  • nach 3 Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent
  •  nach 5Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent
  • nach 7Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent
  • nach 9 Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent

Nähere Informationen findet man dazu auf der Seite der IG Metall.

Anwalt A. Martin



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