Die IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit (IGZ, BAP) sowie die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie haben sich am 22.05.2012 auf Zuschläge bis zu 50 % für Leiharbeiter geeinigt. Nach den abgeschlossenen Tarifvertrag erhalten Leiharbeiter in den vorstehenden Branchen Zuschläge bis zu 50 % (Tarifvertrag gilt ab dem 1.11.2012).
Der Branchenzuschlag basiert auf den Entgelten der Tarifverträge, die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vereinbart haben.
Die Zuschläge gleichen die jeweilige Tarifdifferenz in fünf Stufen aus:
- nach 6 Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent
- nach 3 Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent
- nach 5Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent
- nach 7Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent
- nach 9 Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent
Nähere Informationen findet man dazu auf der Seite der IG Metall.
Anwalt A. Martin