„Bei PULS stimmt alles: das Konzept, das Programm und natürlich auch alle rechtlichen Grundlagen“, mit diesen Worten verwahrt sich der Stellvertretende Intendant des Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse, gegen Vorwürfe des VPRT. "PULS sendet aufgrund einer ausdrücklichen Ermächtigung für digitale Hörfunkprogramme im Bayerischen Rundfunkgesetz. Der VPRT unterstellt daher zu Unrecht, es würden Programmzahlbeschränkungen umgangen. Die Onlinebegleitung ist mit den Aufsichtsgremien intensiv geprüft worden mit dem Ergebnis, dass ein Drei-Stufen-Test nicht erforderlich ist."
Dies bestätigt auch der Vorsitzende des BR-Rundfunkrats, Bernd Lenze: „Der BR-Rundfunkrat hat sich im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens ausführlich mit dem Relaunch des Jugendangebots befasst und kam nach eingehender rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis, dass kein Drei-Stufen-Test durchzuführen ist.“
Das multimedial ausgerichtete Angebot PULS ist beim Bayerischen Rundfunk seit 15. Mai als 24-Stunden-Radioprogramm auf Sendung: Mit für junge Menschen relevanten Nachrichten, herausragenden journalistischen Inhalten, renommierten DJs aus aller Welt sowie viel guter (bayerischer) Musik. In der Nacht von Freitag auf Samstag (24./25. Mai) sendet PULS erstmals auch im Fernsehen.
Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag wird der BR auch weiterhin für alle Menschen in Bayern qualitativ hochwertige, attraktive Sendungen, Programme und Angebote ausstrahlen und dafür alle rechtlich zulässigen Verbreitungswege nutzen. www.br.depowered by TOBARO MEDIA SERVICE