BKK vor Ort: Die Krankenkasse akzeptiert die Entscheidung des Sozialgerichts Lübeck im einstweiligen Rechtsschutz!

BKK vor Ort: Die Krankenkasse akzeptiert die Entscheidung des Sozialgerichts Lübeck im einstweiligen Rechtsschutz!

© wededa / pixelio.de

Soeben erreicht mich ein Telefax der BKK vor Ort, welches auch direkt an die Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Nord gegangen ist.

Darin bestätigt die BKK vor Ort, das sie bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, ob eine Schlichtung zum Abschluss eines neuen Vertrages bzgl. der PG 31 durchgeführt werden muss oder nicht, an den Beschluss des des Sozilagerichts Lübeck halten wird, den ich ja schon veröffentlicht habe:

Streit zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Nord und der BKK vor Ort: Die Betriebe dürfen wieder versorgen! « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes.

Ob und inwieweit diese Bestätigung der BKK vor Ort den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck ordnungsgemäss umsetzt, wird noch im Einzelnen in Absprache mit der Landesinnung Nord zu prüfen sein. Immerhin scheint jetzt aber zunächst die Versorgungsmöglichkeit für die Betriebe wieder zu bestehen und von der Betriebskrankenkasse akzeptiert zu sein.

Photo: www.pixelio.de

Nachfolgend das Telefax nebst sämtlicher Anlagen zum Nachlesen:

BKK vor Ort: Die Krankenkasse akzeptiert die Entscheidung des Sozialgerichts Lübeck im einstweiligen Rechtsschutz!BKK vor Ort: Die Krankenkasse akzeptiert die Entscheidung des Sozialgerichts Lübeck im einstweiligen Rechtsschutz!


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