Dass Urteile des Bundesverfassungsgerichts für das BKA nicht gelten, ist hinlänglich bekannt. Dass die Bundesregierung hier einen offen angekündigten angekündigten Rechtsbruch finanziert und sich niemand darüber aufregt, ist eine neue Dimension bei offentsichtlichen Verfassungsverstößen durch Regierung und BKA.
Wenn das leidige Thema mit den BKA-Trojanern nicht aus technischer Sicht zum herzhaft Lachen wäre, könnten einem aus verfassungsrechtlicher und auch aus datenschutzrechtlicher Sicht die Tränen kommen. Angefangen beim Bundestrojaner, den Schäuble, in seiner Zeit als Bundesinnenminister, ungefragt und pauschal jedem Bundesbürger auf den PC jubeln wollte, bis zum jetzigen Trojaner der „dritten Generation", den das BKA mit Steuermitteln für den ungefragten Einsatz auf Smartphones und Tablet entwickelt. Die Argumente sind immer die Gleichen: Man brauche den Zugang auf die Daten auf den Geräten - und hinke hinter der technischen Entwicklung hinterher. Ok, letzteres ist allgemein bekannt.
Es hat einen guten Grund, dass Softwareunternehmen bei Kommunikationsoftware auf gute Verschlüsselung setzen und es liegt in der Natur der Dinge, dass eine gute Verschlüsselung eben nicht einfach so von jedem zu umgehen ist. Dass das bei Strafvervolgungsbehörden nicht gut ankommt, ist zwar nachvollziehbar, reicht aber nicht, um geltende Rechtsprechung außer Kraft setzen zu können. Wenn dann noch unsere Bundesregierung schlappe 50 Millionen Euro Steuergeld für „Smartphone-Trojaner und andere operative IT-Systeme" in den aktuellen Haushaltsentwurf einstellt, sträuben sich bei mir alle noch vorhanden Nackenhaare.
Ich hege die vage Hoffnung, dass unter den Politikerinnen und Politikern aller Parteien doch noch einige sind, die Rückgrat genug haben, sich hier offen gegen diese Pläne zu stellen und den (Daten)Schutz der Bürger wieder in den verfassungsrechtlichen Rahmen zurück zu bringen.