Bischof Tebartz-van Elst verstößt gegen Kirchenrecht

Bischof Tebartz-van Elst, Foto: Moguntiner ( CC-BY-SA-3.0)

Bischof Tebartz-van Elst, Foto: Moguntiner ( CC-BY-SA-3.0)

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller erklärt in einem Interview mit der Deutschen Welle, dass der Limburger Bischof nicht nur gegen »welt­li­che« Gesetze ver­stieß, son­dern auch »in einem sehr umfas­sen­den Sinne Kirchenrecht gebro­chen« habe.

Er geht dar­auf ein, dass ein Bischof, der als Diözesanbischof instal­liert ist, umfas­sende, all­ge­meine Vollmachten inne­hat, für die er kaum jeman­dem gegen­über rechen­schafts­pflich­tig ist.

Schüller war bis 2009 in Limburg tätig, kam dann nach Münster – wo Tebartz-van Elst zuvor wirkte - und erfuhr, dass die­ser auch dort bereits seine Prunk- und Protzsucht aus­lebte: »Sein Haus in Münster hieß Kronjuwel.« Er stellt den Limburger Bischof in eine Reihe mit »Psychopaten« wie Bischof Krenn in St. Pölten, Erzbischof Groer in Wien und Bischof Mixa in Eichstätt. Der Deutschen Bischofskonferenz attes­tiert er eine »Kultur des Wegguckens«.

Der katho­li­sche Medienexperte Christian Klenk hin­ge­gen for­dert in einem wei­te­ren Interview mit der Deutschen Welle die Medien dazu auf, nicht zu über­trei­ben: »Die Medien nei­gen dazu, so ein Thema zu hypen und mit stän­dig neuen Eilmeldungen zu ver­se­hen […] Berichterstattung ist sicher­lich wich­tig, aber man muss auf­pas­sen, dass es nicht kippt.«

In der WELT setzt sich Sonja Gillert mit den Konsequenzen aus­ein­an­der, die dem Bischof mög­li­cher­weise dro­hen. Und kommt zu der Erkenntnis, dass es für einen Bischof keine Zukunftssorgen gibt. Denn selbst, wenn er sei­nes Amtes ent­ho­ben wird, erhält er »bis zu sei­nem Tod eine Pension nach hes­si­schem Beamtenrecht.«

Aus Steuermitteln – wohl­be­merkt.

Nic

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