Bischof Tebartz-van Elst, Foto: Moguntiner ( CC-BY-SA-3.0)
Der Kirchenrechtler Thomas Schüller erklärt in einem Interview mit der Deutschen Welle, dass der Limburger Bischof nicht nur gegen »weltliche« Gesetze verstieß, sondern auch »in einem sehr umfassenden Sinne Kirchenrecht gebrochen« habe.Er geht darauf ein, dass ein Bischof, der als Diözesanbischof installiert ist, umfassende, allgemeine Vollmachten innehat, für die er kaum jemandem gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
Schüller war bis 2009 in Limburg tätig, kam dann nach Münster – wo Tebartz-van Elst zuvor wirkte - und erfuhr, dass dieser auch dort bereits seine Prunk- und Protzsucht auslebte: »Sein Haus in Münster hieß Kronjuwel.« Er stellt den Limburger Bischof in eine Reihe mit »Psychopaten« wie Bischof Krenn in St. Pölten, Erzbischof Groer in Wien und Bischof Mixa in Eichstätt. Der Deutschen Bischofskonferenz attestiert er eine »Kultur des Wegguckens«.
Der katholische Medienexperte Christian Klenk hingegen fordert in einem weiteren Interview mit der Deutschen Welle die Medien dazu auf, nicht zu übertreiben: »Die Medien neigen dazu, so ein Thema zu hypen und mit ständig neuen Eilmeldungen zu versehen […] Berichterstattung ist sicherlich wichtig, aber man muss aufpassen, dass es nicht kippt.«
In der WELT setzt sich Sonja Gillert mit den Konsequenzen auseinander, die dem Bischof möglicherweise drohen. Und kommt zu der Erkenntnis, dass es für einen Bischof keine Zukunftssorgen gibt. Denn selbst, wenn er seines Amtes enthoben wird, erhält er »bis zu seinem Tod eine Pension nach hessischem Beamtenrecht.«
Aus Steuermitteln – wohlbemerkt.
Nic