Bildquellen in Online-Pressemitteilungen korrekt angeben

Ein ansprechendes Bild weckt das Interesse der Leser und animiert sie zum Lesen einer Online-Pressemitteilung. Bei der Verwendung von fremdem Bildmaterial aus dem Internet ist jedoch einiges zu beachten. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen sogenanntem ‚lizenzfreiem’ und ‚Lizenz gebundenem’ Bildmaterial. Die Lizenz regelt die Verwendung eines Bildes. Jedoch ist auch die Veröffentlichung von lizenzfreien Bildern an klar definierte Rechte und Pflichten geknüpft.

Urheberrecht von Bildern und Fotos im Internet
Fremde Bilder dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Genehmigung des Urhebers, beziehungsweise eine entsprechende Lizenz vorliegt. Bilddatenbanken, wie zum Beispiel pixelio.de, istock.de oder fotolia.com, stellen eine breite Palette verschiedenster Bilddateien zum Download zur Verfügung. Dabei besteht auch für lizenzfreie Bilder eine Kennzeichnungspflicht und es kann gegebenenfalls eine Gebühr festgelegt sein. Lizenzfrei bedeutet nicht, dass ein Bild frei von Rechten Dritter ist. Grund hierfür ist das Urheberrecht, das die eigenen, schöpferischen Leistungen vor der unrechtmäßigen Verwendung durch Dritte schützt. Das gilt nicht nur für Bilder von Bild-Agenturen, sondern für alle Bilder, die im Internet veröffentlicht sind. Urheber von Bildern können Privatpersonen, Bild-Agenturen oder Fotografen sein.
Die Folgen einer Urheberrechtsverletzung reichen von einer kostenintensiven Abmahnung bis hin zu einer Nachforderung von Lizenzgebühren für die Dauer der Bildnutzung, diese können teilweise erheblich sein. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein solcher Rechtsverstoß wissentlich oder unwissentlich erfolgte. Um einem Rechtsverstoß  zu vermeiden, sollten fremde Bilder stets gekennzeichnet und lizenziert sein.

Kennzeichnung von Bildmaterial in Online-Pressemitteilungen
Sind fremde Bilder in eine Online-Pressemitteilung integriert, sollte auch ein gut sichtbarer Bildquellen-Hinweis eingefügt sein. Dabei ist zu beachten, dass auf einigen Presseportalen keine Möglichkeit besteht, Bildunterschriften zu veröffentlichen. Ratsam ist es daher, die Bildquelle immer auch noch einmal unter den Meldungstext der Pressemitteilung zu setzen.
Mit dem Hinweis ‚Bildquelle’, ist auf Anhieb sichtbar, dass es sich um ein Bildkennzeichnung handelt und wer der Urheber ist.

Tipps für Bildquellen-Angaben in Online-Pressemitteilungen

  1. Neben der Angabe der Bildquelle in der Bildunterschrift sollte stets ein weiterer Hinweis im Meldungstext der Pressemitteilung folgen.
  2. Besonders eindeutig ist der Urheberhinweis durch eine Einleitung mit ‚Bild:’ oder ‚Bildquelle:’.
  3. Zu einer vollständigen Bildquellen-Angabe gehören der Urheber, gegebenenfalls die Bild-Agentur oder eine Website, von der das betreffende Bild stammt. Der Urheber wird dabei zu erst genannt und nachfolgend die Bezugsquelle.
  4. Das Lesen eventuell vorhandener Lizenzbestimmungen ist Pflicht. Gerade Bild-Agenturen liefern ausführliche Bestimmungen. Hier ist auch nachzulesen, in welchem Kontext ein Bild überhaupt verwendet werden darf. Die gilt auch für lizenzfreie Bilder.
  5. Für Aufnahmen von Personen gelten besondere Rechte. Neben dem Urheberrecht gilt hier auch das Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Abbild. Das bedeutet, dass die betreffende Person selber bestimmt wer, zu welchem Zweck ein Foto verwenden darf. Bei Personenfotos sollte daher stets eine Freigabe der abgebildeten Person beziehungsweise bei Bild-Agenturen eine Fotomodell-Freigabe (Model Release) vorliegen.
  6. Bei der Verwendung von Bildmaterial mit erkennbaren Markenlogos oder fremden Produkten muss ebenfalls eine explizite Freigabe durch das entsprechende Unternehmen existieren.

Um etwaigen Urheberrechtsverletzungen und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, sollte der Bildquellen-Hinweis folgendermaßen aufgebaut sein:

Beispiel: „Bild: Max Mustermann/pixelio.de“, „Bildquelle: Max Urheber/Musterwebsite.de“ oder „Max Fotograf/Getty Images“

Weitere Informationen zu diesem Thema stehen unter folgenden Links zur Verfügung:

Bildrechte: Was Internetnutzer mit Fotos nicht machen dürfen (Welt Online)
Bildnutzung im Internet (abmahnung-internet.de)
Onlinerecht: Vorsicht bei lizenzfreien Bildern (magnus.de)


wallpaper-1019588
Attack on Titan: Beyond the Walls – Neues Orchesterkonzert kommt nach Deutschland
wallpaper-1019588
Yu-Gi-Oh! – Quarter Century Bonanza-Kartenset zum 25. Jubiläum
wallpaper-1019588
Genshin Impact – Inhalte von Version 5.2 vorgestellt
wallpaper-1019588
Pokémon Karmesin und Purpur: Neue Verteilaktion in Japan gestartet