Bild-Kunst: Meldungen von Verkaufsplattformen zulässig

Jetzt im Oktober ist die “heiße” Zeit, um die Online-Meldungen für das vergangene Jahr bei der VG Bild-Kunst abzugeben. Hierzu meldet die Verwertungsgesellschaft, dass nun auch Bilder und Kunstwerke, die auf sogenanntem Verkaufsplattformen verwendet werden, gemeldet werden können.

Website www.bildkunst.de

Website www.bildkunst.de

Bisher waren Meldungen bis 2012 von sogenannten Verkaufsplattformen (z.B. eBay oder Amazon) nicht zulässig. Dies hat der Beschluss der letzten Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst geändert. Die betroffenen Mitglieder, deren Meldungen bislang nicht angenommen wurden, können nun solche Internetseiten ab dem Jahr 2013 melden.

Aus diesem Grunde bittet die VG Bild-Kunst ihre Mitglieder “höflich darum”, ihre Meldungen für das Meldejahr 2013 auf Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende Internetseiten noch einmal online zu melden. Für Rückfragen stehe man gerne zur Verfügung, wie die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst mitteilte.


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