BIG direkt gesund: Warum sich das antun?

BIG direkt gesund: Warum sich das antun?

© pauline / pixelio.de

Der  heutige Artikel der GO GmbH zur Bundes Innungskasse Gesundheit (die sich selbst tatsächlich „BIG direkt gesund“ nennt):

Die BIG, was für Bundes Innungskrankenkasse Gesundheit steht, verfügt nach einem selbst in Auftrag gegebenem Rankingbericht über einen Marktanteil von 0,5%. Das Geschäftsgebiet der BIG, mit Rechtssitz in Berlin und Verwaltungssitz in Dortmund, umfasst die gesamte Bundesrepublik. Zwar wird die BIG in dem genannten Bericht der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH über den grünen Klee gelobt, aber irgendwie kommt einem das Sprichwort „wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“ in den Sinn.

Denn komischerweise kam die Stiftung Warentest im August letzten Jahres zu einem ganz anderen Ergebnis:

„Mein Anliegen wurde höflich, aber bestimmt abgelehnt. Es wurde nicht der Versuch unternommen, auch nur eine meiner Fragen zu beantworten. Ich erhielt kein Informationsmaterial.“ So fasst ein Testkunde von Finanztest das Ergebnis einer Anfrage bei seiner Kasse, der Big direkt gesund, zusammen. Diese Krankenkasse belegt im Krankenkassen-Praxistest von Finanztest den letzten Platz.“

Die Leistungserbringer im Bereich der Orthopädie-Schuhtechnik haben aber noch andere Gründe, die Aussage der Stiftung Warentest für die zutreffende zu halten. Seit Jahren versucht nämlich die BIG den Betrieben einen ursprünglich regional begrenzten Vertrag aufzudrücken. Nicht nur, dass dieser bei Einlagen unter den Festbeträgen liegt, basiert er in der PG 31 auf Grundlagen aus dem Jahr 2005 zu denen heute nicht mehr wirtschaftlich versorgt werden kann.

Rechnen nun die Betriebe im Vertrauen auf Festbeträge und vermeintliche Genehmigungsfreigrenzen direkt ab, nehmen sie an einer Art Lotterie teil, bei der es keinen Hauptgewinn gibt. Hat der Betrieb dann den Trostpreis gezogen, bekommt er zumindest die BIG-Preise bezahlt. Hat er eine Niete gezogen, bekommt er seine Leistung aufgrund fehlender Vertragsbeziehung gar nicht erst bezahlt.

Zwar hat die BIG auf die Aufforderung der Innung Nord unter Bezugnahme auf das BVA-Rundschreiben Vertragsverhandlungen aufzunehmen mit dem Hinweis auf die zeitnahe Ankündigung von Vertragsabsichten reagiert, aber den Worten keine Taten folgen lassen.

Ein Schelm, wer Böses bzw. Verschleppung dabei sieht.

Es stellt sich daher die Frage, ob sich die Betriebe das wirklich antun müssen, bei einer Kasse, deren Marktanteil sich im mikroskopischen Bereich bewegt. Nicht nur, dass die Preise kaum kostendeckend sein dürften, ist es den Ärger und den bürokratischen Aufwand eigentlich nicht wert. Aber vermutlich wird sich diese Mini-Kasse erst bewegen, wenn sie spürbare Schwierigkeiten bekommt, ihre Versicherten zu versorgen.

In jedem Fall empfiehlt es sich aber, Versicherte der BIG direkt gesund nur noch nach genehmigtem Kostenvoranschlag zu versorgen, wenn man nicht durch eine andere Konstellation Vertragspartner ist.

Als abschließende Pointe sei noch darauf hingewiesen, dass die BIG im Jahr 1996 durch die Bundes- innung der Hörgeräteakustiker, und vermutlich nicht mit dem Ziel, Gesundheitshandwerker zu drang- salieren, gegründet wurde.


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