Das dürfte auch gerade für Blogger interessant sein:
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
.... Recht bekommen hat damit übrigends "heise online", die von diversen Größen aus Musik- und Unterhaltungsindustrie verklagt wurden aufgrund der Verlinkung eines dvd-Brennprogramms im Rahmen eines Artikels über Raupkopierer. Dieses Urteil ist jetzt endgültig. Weiterlesen können Sie auch auf tagesschau.de (da gibt's auch Wetter).
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