Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?

Gedankenknick bringt ja gerne den aktuellen Wahnsinn des deutschen Gesundheitssystems in Bezug auf die Apotheken. Jetzt erreichte mich etwas, das zeigt, dass es auch bei uns so geht.

Angenommen, ich bin Apothekerin und ich möchte in einer Apotheke arbeiten. Nicht sie leiten, nur arbeiten.
Dann brauche ich dafür eine Bewilligung vom Kanton in dem ich arbeiten will. Denn immerhin habe ich eine Menge Verantwortung zu tragen – da müssen also Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verwalterin der Apotheke hat noch ein paar Bedingungen mehr zu erfüllen – sie rechnet ja schlussendlich mit den Krankenkassen ab – und ist auch dafür Verantwortlich, dass nur fähiges Personal angestellt wird und dieses entsprechend arbeitet.

Für diese Berufsbewilligung jedenfalls brauche ich verschiedenes:

  • Das eidgenössische Apothekerdiplom (respektive eine Kopie davon) oder das ausländische Diplom plus die Anerkennungsbestätigung von ausländischen Diplomen durch das Bundesamt für Gesundheit in Bern.
  • Ein Auszug aus dem schweizerischen Strafregister – Original, nicht älter als 3 (manchmal auch 6) Monate oder den Strafregisterauszug/Führungszeugnis des Herkunfstlandes wenn ich innerhalb der letzten 12 Monate (manchmal bis 5 Jahre) zugezogen bin.

Obiges verlangen so ziemlich alle Kantone. Dazu kann noch kommen:

  • Eine Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde (Original, nicht älter als 3 Monate) oder eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Nachweis bisheriger Weiterbildungen (wie die FPH) oder Doktorate
  • Berufsausübungsbewilligung anderer Kantone falls vorhanden
  • und falls man schon in einem anderen Kanton gearbeitet hat: eine Bestätigung der unbescholtenen Berufsausübung (Unbedenklichkeitserklärung) durch die Aufsicht derjenigen Kantone
  • Eine ärztliche Bescheinigung der physischen und psychischen Eignung der Berufsausübung im Original
  • Der Nachweis einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung

Aber: Nur im Kanton Basel Stadt wird seit einer (idiotischen) Gesetzesänderung Anfang letztes Jahr (?) verlangt, dass auch die Apothekerin, die als Stellvertretung arbeitet, vorher schon 2 Jahre zu 100% in einer Apotheke gearbeitet hat. Ansonsten darf sie nicht allein als Apothekerin in einer Apotheke stehen. Diese Bedingung musste bisher nur die Verwalterin erfüllen.

Äh, WAS ????
Hände hoch: wieviele von euch Apothekern – speziell schweizer Apothekern hat (nach dem Praktikumsjahr und der Einarbeitungszeit) schon gleichzeitig mit einem anderen Apotheker gearbeitet? Und ich meine nicht die Überschneidungszeit am Mittag, wenn man abtauscht, sondern: tagelang.
Ich behaupte mal, das ist die absolute Minderheit. Das hat einen Grund: als kleine Apotheke (Quartier, Dorf etc.) kann man sich nicht mehr als 1 Apothekerin gleichzeitig leisten. Das geht höchstens in Bahnhof-Apotheken oder sehr grossen Zenter-Apotheken mit entsprechend Umsatz und Einkommen.

Diese neue Regelung in Basel-stadt bedeutet (kurz gesagt), dass Apothekerinnen frisch vom Studium in Basel keine Arbeit mehr finden.

Sie müssen auf einen anderen Kanton ausweichen – dort 2 Jahre arbeiten – dann können sie auf Basel arbeiten kommen. Wenn sie dann noch wollen.
Das bedeutet aber auch, dass Apotheken, die in Basel neue Angestellte suchen, kaum jemanden finden. Sie dürfen zwingend nur noch solche nehmen, die schon über 2 Jahre irgendwo gearbeitet haben – und wir haben in der Schweiz schon eher einen Mangel an Apothekern. Was man merkt, wenn man mal jemanden suchen muss.

Ich persönlich arbeite noch gerne mit jungen Apothekern – die kann man noch formen nach eigenen Zielsetzungen. Da hat man auch noch nicht so ein Problem mit Ferien (Schulferien bei Müttern) etc. Und mir persönlich ist jemand junges (auch wenn noch etwas unerfahrenes) fast lieber, solange sie vernünftig und vorsichtig ist, als jemand älteres, die das Gefühl hat, sie weiss schon alles und kann gar nichts falsch machen.

Was passiert, wenn andere Kantone das auch einführen?
Der Offizin-Apothekerberuf wird (noch) unattraktiver und weniger wählen das als Beruf. Das gibt ein Nachwuchsproblem. Noch weniger Auswahl bei der Angestelltensuche. Noch mehr finanzielle Probleme bei den übriggebliebenen Apotheken – weil die Personalkosten in die Höhe schnellen. Oder der Anfangslohn für die Apotheker in den ersten Jahren müsste stark sinken – auch das macht den Beruf noch weniger attraktiv. Ausserdem löst das in den ersten Jahren nicht das Problem, dass ja immer eine andere Apothekerin mit genug Arbeitszeit anwesend sein muss – und nach den 2 Jahren: ginge das dann nur mit dem geringeren Lohn weiter, oder müsste die junge Apothekerin dann auch die Stelle wechseln?

Autsch! Wer hat diese Gesetzesänderung denn erlassen? Und weshalb hat da der Apothekerverein in Basel nicht vorher interveniert und versucht das zu verhindern? Oder der schweizerische Apothekerverein? Ich hoffe, da läuft etwas. *So* kann man die Apotheken nämlich auch kaputt machen.


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