Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat das Bewerbungsverfahren für den zusätzlichen Sitz in dem Gremium eröffnet. Für das Mandat als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied können sich demnach ab sofort medienpolitisch interessierte Bürgerinnen und Bürger bewerben. Mit diesem Beschluss vom 29. August setzt die Medienkommission die im Juli 2014 in Kraft getretene Änderung des Landesmediengesetzes (LMG NRW) um, das die Zusammensetzung des Gremiums in der kommenden Amtsperiode (ab März 2015) neu regelt. Bewerbungen können bis zum 31. Oktober 2014 (Ausschlussfrist) bei der Medienkommission der LfM eingereicht werden. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren sind in einer Bekanntmachung aufgeführt.
Die Medienkommission ist neben dem Direktor das Beschluss-Organ der LfM. Sie setzt sich im Wesentlichen aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen und Verbände zusammen. Sie tagt öffentlich und entscheidet für die Allgemeinheit u.a. über Zulassungen von Rundfunkveranstaltern und über Projekte der LfM. Die Arbeit in der Medienkommission ist ehrenamtlich. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zurzeit besteht die Kommission aus 28 Mitgliedern (plus Stellvertreter). Ihr Vorsitzender ist Prof. Dr. Werner Schwaderlapp. Für die Amtszeit ab März 2015 wird die Anzahl auf 41 Mitglieder (plus Stellvertreter) erhöht. Ein Mitglied kann dabei nun die Medienkommission selbst bestimmen. Damit soll auch denjenigen Interessenten die Möglichkeit eröffnet werden, in der Kommission als Mitglied mitzuwirken, die nicht in einem Verband organisiert sind. www.lfm-nrw.de