Das „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männlichen Kindes“ vom 20.12.2012 ist nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in der zu Bonn am 27.12.2012 ausgegebenen Nr. 61 / 2012 des Bundesgesetzblattes – Teil I – (auf S. 2749/2750) verkündet worden. Es ist damit am 28.12.2012, dem Tag nach seiner Verkündung, in Kraft getreten und somit bereits geltendes Bundesrecht.
W.O.