Berlin: Protest gegen Zwangsräumungen bei Wohnungsbaugesellschaften

Berlin: Protest gegen Zwangsräumungen bei Wohnungsbaugesellschaften

Go-In gegen Zwangsräumung bei der WBM (Foto: zwangsraeumungverhindern.blogsport.de)

Aktivist/innen haben am Mittwoch mehrere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin besucht und ein sofortiges Ende der Zwangsräumungen  durch die kommunalen Wohnungsunternehmen gefordert. Auf der Webseite des “Bündnis Zwangsräumung verhindern” gibt es einen ausführlichen Bericht der Aktionen: “Erfolgreiche Go-Ins bei Wohnungsbaugesellschaften“.

Nach offiziellen Angaben sind jährlich in Berlin über 6.000 Mieter/innen mit Räumungsklagen konfrontiert. Da die Erfassung durch die Bezirksämter weder systematisch noch umfassend erfolgt, ist eine größere Dunkelziffer anzunehmen. Bei derzeit etwa 140.000 gemeldeten Wohnungswechseln pro Jahr bedeutet dies, dass etwa  5 Prozent aller Berliner Umzüge auf eine Zwangsräumung zurückzuführen sind.

Im “Bündnis Zwangsräumungen verhindern” organisieren sich seit über einem Jahr Aktivist/innen und Betroffenen um Zwangsräumungen zu verhindern. Die erfolgreiche Verhinderung einer Zwangsräumung im Oktober 2012, die spätere Massenblockade gegen die Räumung der Familie Gülbol und auch der Tod von Rosemarie F. nach ihrer Räumung in Reinickendorf haben bundesweit für Schlagzeilen (1 | 2 | 3 | 4 ) gesorgt.

Immer wieder berichteten Berliner Initiativen auch von Räumungsklagen durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ( Stadt und Land | HOWOGE | GEWOBAG | WBM ). Nur konsequent, von den öffentlichen Gesellschaften nun ein allgemeines und verbindliches  Räumungsmoratorium einzufordern. Zumal ein Großteil der Räumungsklagen auf die unvollständige Übernahme der Wohnkosten durch die Jobcenter zurückgeht, etwa wenn die Mieten nach der Erhöhung, dem Auszug der Kinder oder dem Tod des Lebenspartners die vom Amt anerkannten Bemessungsgrenze überschreitet.

In der Berliner Zeitung kommt auch der Dachverband der großen Wohnungsunternehmen zu Wort. Der BBU bezeichnete die Aktion als „nicht nachvollziehbar“ und befand, der Protest ginge „weit über jedes tolerierbare Maß hinaus“

Es sei „nicht hinnehmbar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsunternehmen in einer solchen Form bedrängt werden“.

Noch mal zu Erinnerung, die “Bedrängung” bestand in Theateraufführungen, Musikdarbietungen, lautem Protest in den Geschäftsstellen und dem Versuch, die Verantwortlichen zu verbindlichen Aussagen zu einem Räumungsmoratorium zu bewegen.  Der Besuch durch Protestgruppen stört ganz sicher den üblichen Arbeitsablauf und wird womöglich von einzelnen Mitarbeiter/innen auch als unangenehm empfunden – aber “nachvollziehbar” und auch angemessen ist der Protest angesichts des existentiellen Charakters von Zwangsräumungen allemal.


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