Gestern, also genau einen Tag vor der ersten Lesung des nächsten Versuchs eines deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, hat das belgische Verfassungsgericht den gleichen Versuch belgischer Horch-und-Guck-Verfechter vollumfänglich für ungültig erklärt.
Die belgische Zeitung Le Soir berichtet darüber und nennt es einen „großen Sieg für die Verteidiger der Privatsphäre„. Recht bekamen die Kläger, unter anderem Belgiens Liga der Menschenrechte und die Vereinigung französisch- und deutschsprachiger Anwälte. Und die zeigten sich nach dem Bericht auch zufrieden, dass das Gericht die Regelung für unverhältnismäßig erklärt und die Schutzfunktionen für nicht ausreichend erachtet habe. Ein gutes Omen für unser Land!
Bei uns in Deutschland kritisierte nicht nur die Bundesdatenschutzbeauftragte den Entwurf mit scharfen Worten, auch die Rechtsexperten des Bundestags argumentierten voll dagegen, genauso wie die Sprecher deutscher Medien und Juristen.