Behördenwahnsinn

Ahhhh, manchmal kann man ja regelrecht verzweifeln an der Sturheit der deutschen Beamten.

Für eine Kundin aus Chile suche ich die Geburtsurkunde Ihres Ur-Großvaters. Habe eine  Vollmacht von ihr, sodass ich befugt bin die Urkunde beim Standesamt zu bestellen. Ich habe auch alle Namen und Daten Ihrer Eltern, Großeltern etc., sodass ich diese in ein Stammbaumprogramm eingegeben habe und alles zusammen ans das zuständige Standesamt gefaxt.

Nun machen die “faxen”…

Der Ur-Großvqter ist 1901 zur Welt gekommen und nach telefonischer Rückfrage liegt die Urkunde “noch” im Standesamt (Geburtsurkunden des Jahres 1901 werden nach geltender Aufbewahrungsfrist Ende 2011 ins Archiv gegeben).

Nun, das Standesamt hat die Vollmacht akzeptiert, aber die Daten der Eltern, Großeltern etc. könnten ja frei erfunden sein. Ich bzw. die Kundin soll nun Ihre Geburtsurkunde (aus der die Eltern hervorgehen), die ihrer Eltern (aus der die Großeltern hervorgehen) etc. mir schicken, sodass ich diese dann komplett an das Standesamt senden kann.

OK, laut dem geltenden Personenstandsgesetz muss die direkte Linie nachverfolgt werden können, damit das Standesamt tätig werden darf, aber in diesem Fall sollte  die Kundin aus Chile sich nun sämtliche Urkunden aus Chile besorgen, die beglaubigen lassen, dann von einem anerkannten Dolmetscher übersetzen und bestätigen lassen, per DHL oder sonstiger versicherter Post zu mir senden und ich dann ans Standesamt.

Die Aussage von dem Standesbeamten war, dass ich ja auch ich ja in 110 Jahren nicht möchte, dass meine Geburtsurkunde irgendwer bestellen kann. Auf meine Antwort, dass ich:

a.) dann nicht mehr lebe

b.) mir das relativ egal sei (OK, bei neueren Urkunden sehe ich dies durchaus ein)

c.) das die Urkunde ja Ende des Jahres ins Archiv kommt und dann für jeden frei zugänglich ist

d.) Das Personenstandsgesetz nivelliert werden müsse, da ich ja ohne weiteres an aktuellere Heirats- und Sterbeurkunden kommen kann

Kam nur die Aussage, dass ich ja bis Ende des Jahres warten können oder die Kundin halt den ovben erwähnten Kosten MArathon akzeptieren müsse auf grund der 110 JAhre Aufbewahrungsfrist für Geburtsurkunden.

Tja, dann fiel mir ja etwas auf: Der Urgroßvater ist am 1. März 1901 zur Welt gekommen, das heißt ja am 2. März 2011 gilt diese Aufbewahrungsfrist nicht mehr, oder Herr Standesbeamter?

Ja, da hätte ich wohl recht…. lange Pause… tja ähhh eigentlich… Sie haben recht, rein theoretisch darf ich Ihnen die Urkunde dann so schicken.

Und praktisch? Ja, auch praktisch!

Also geht doch…

Ihenn ein schönes und hoffentlich sonniges Wochenende,

Ihre Andrea Bentschneider


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