BDK: Schmerzensgeld nicht für Vergewaltigung, Mord und Totschlag

BDK: Schmerzensgeld nicht für Vergewaltigung, Mord und TotschlagBerlin (ots) – Anspruch erwächst aus der rechtwidrigen politischen Entscheidung zur rückwirkenden Sicherungsverwahrung Es darf jetzt in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass man rauben, morden und vergewaltigen kann und am Ende dann noch eine Haftentschädigung steht. “Auch wenn es für den Bürger schwer erträglich ist, solch ein Zusammenhang darf nicht entstehen, das wäre fatal und darf nicht sein”, warnt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz davor, Öl ins Feuer der öffentlichen Diskussion um den Umgang mit Sicherungsverwahrten zu gießen.

Die jetzt zugesprochene Entschädigung erwächst aus der im Jahre 2004 gefassten politischen Entscheidung und zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach für rechtswidrig erklärten nachträglichen Anordnung einer Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil des Landgerichtes Karlsruhe sollte für die Politik Anstoß genug sein, ihre Entscheidungen vorher sehr genau auf ihre Wirkung zu überprüfen.

Die Bundesjustizministerin ist jetzt vielmehr aufgefordert, endlich eine praktikable Lösung zum Umgang mit den entlassenen bzw. noch zu entlassenden Sicherungsverwahrten zu entwickeln. Polizeibeamtinnen und -beamte rund um die Uhr als Bewachungskommandos von Sicherungsverwahrten zu verbrennen, lässt sich nicht lange durchhalten.



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