Von Stefan Sasse
Der Lawblog kommentiert ausführlich, nur so viel: obwohl das bayrische Innenministerium den Staatstrojanereinsatz zugegeben hat, lügen sie gleich schon wieder. Man hat nämlich gesagt, der Trojaner sei dem zugrungeliegenden Gerichtsbeschluss verwendet worden, also legal und in Ordnung. Nur dummerweise stimmt das nicht. Der zugrundeliegende Gerichtsbeschluss verbietet genauso wie das zugrundeliegende BVerfG-Urteil das Erstellen von Screenshots; der fraglíche Trojaner hat alle 30 Sekunden einen gemacht - insgesamt 60.000 Stück! Da tun sich gerade Abgründe auf, das gibt es gar nicht.
Der Lawblog kommentiert ausführlich, nur so viel: obwohl das bayrische Innenministerium den Staatstrojanereinsatz zugegeben hat, lügen sie gleich schon wieder. Man hat nämlich gesagt, der Trojaner sei dem zugrungeliegenden Gerichtsbeschluss verwendet worden, also legal und in Ordnung. Nur dummerweise stimmt das nicht. Der zugrundeliegende Gerichtsbeschluss verbietet genauso wie das zugrundeliegende BVerfG-Urteil das Erstellen von Screenshots; der fraglíche Trojaner hat alle 30 Sekunden einen gemacht - insgesamt 60.000 Stück! Da tun sich gerade Abgründe auf, das gibt es gar nicht.