Bauherren-Tipp #3 – Der Zahlungsplan

Bauherren-Tipps-3

Bauherren-Tipp #3 – Der Zahlungsplan

Ein Artikel von Manuela Reibold-Rolinger von Bauglück

In vielen der von unseren Partner-Anwälten geprüften Verträge sind die Zahlungspläne unwirksam !Bauherren-Tipp #3 – Der Zahlungsplan

Die Bauherren geraten in Vorleistung, bezahlen also für das, was auf ihrem Grundstück bis dahin entstanden ist, zu viel.

Als Faustregel gilt, dass man höchstens 50 % der Bausumme gezahlt haben sollte, wenn der Rohbau fertiggestellt ist, also das Haus ohne Fenster mit gedecktem Dach.
Regeln Sie daher in Ihrem Bauvertrag nach Rücksprache mit einem Sachverständigen einen Zahlungsplan, der dem Bautenstand entspricht,
und zahlen Sie nur dann, wenn die entsprechenden Bautenstände mangelfrei erbracht sind.

28 Sep Dieser Beitrag wurde am 28. September 2015 um 07:00 veröffentlicht. Er wurde unter Bautipps abgelegt und ist mit Bauglück getaggt. Lesezeichen hinzufügen für Permanentlink. Folge allen Kommentaren hier mit dem RSS-Feed für diesen Beitrag. Bauherren-Tipps-3

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