Bauherren-Tipp #3 – Der Zahlungsplan
Ein Artikel von Manuela Reibold-Rolinger von Bauglück
In vielen der von unseren Partner-Anwälten geprüften Verträge sind die Zahlungspläne unwirksam !
Die Bauherren geraten in Vorleistung, bezahlen also für das, was auf ihrem Grundstück bis dahin entstanden ist, zu viel.
Als Faustregel gilt, dass man höchstens 50 % der Bausumme gezahlt haben sollte, wenn der Rohbau fertiggestellt ist, also das Haus ohne Fenster mit gedecktem Dach.
Regeln Sie daher in Ihrem Bauvertrag nach Rücksprache mit einem Sachverständigen einen Zahlungsplan, der dem Bautenstand entspricht,
und zahlen Sie nur dann, wenn die entsprechenden Bautenstände mangelfrei erbracht sind.