Bauherren-Tipp #2 – Die Leistungsbeschreibung

Tipp 2

Bauherren-Tipp #2 – Die Leistungsbeschreibung

Ein Artikel von Manuela Reibold-Rolinger von Bauglück

80 % aller Bauverträge sind nicht unterschriftsreif – haben Sie das gewusst? Bauherren-Tipp #2 – Die LeistungsbeschreibungAus diesem Grund hat das Bundesbauministerium gemeinsam mit verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen eine Broschüre zu Mindestanforderungen an Bau-und Leistungsbeschreibungen veröffentlicht, die online angefordert werden kann. Tun Sie das unbedingt, um zu wissen, was Sie regeln müssen.

Allgemeine Leistungsbeschreibungen der Bauunternehmen sind in der Regel nicht ausreichend, um das Leistungsbild ordnungsgemäß zu definieren.
Also, fordern Sie die Broschüre an, damit Sie wissen, was Sie vereinbaren müssen, und denken Sie daran: Sie sind Kunde, nicht Bittsteller!

Die Broschüre finden Sie hier

13 Jul Dieser Beitrag wurde am 13. Juli 2015 um 07:00 veröffentlicht. Er wurde unter Bautipps abgelegt und ist mit Bauglück, Bautipps getaggt. Lesezeichen hinzufügen für Permanentlink. Folge allen Kommentaren hier mit dem RSS-Feed für diesen Beitrag. Tipp 2

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