Herr Bernd Rosin-Lampertius, Geschäftsführer der Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Berlin und Geschäftsführer der Gesundheitshandwerk Orthopäieschuhtechnik (GO) GmbH, zum elektronischen Kostenvoranschlag und dem neuen Angebot der Barmer GEK in Verbindung mit HMM/T-Systems:
OT1-Vertrag Barmer GEK
Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)
Auch wenn sich nun offensichtlich die Vernunft durchgesetzt und die Barmer GEK die Übergangsfrist erneut bis mindestens 30. September 2010 verlängert sowie deutlich verbesserte Konditionen für den eKV angeboten hat, sollte dennoch einmal die grundsätzliche Problematik durchleuchtet werden.
Zunächst einmal gibt es keine gesetzliche Grundlage, die den eKV vorschreibt, im Gegensatz zur maschinenlesbaren Abrechnung nach § 302 SGB V. Wobei grundsätzlich nichts gegen den eKV spricht, der eine deutliche Erleichterung für die Betriebe darstellen kann. Es geht also eigentlich nicht um das Ob, sondern nur um das Wie.
Die Bearbeitung von Kostenvoranschlägen im Rahmen der allgemeinen Leistungspflicht gehört zu den gesetzlich normierten Aufgaben der Krankenkassen. Daher ist nicht einsichtig, warum die Betriebe für die systembedingten Kosten der Ausgestaltung einer öffentlichen Aufgabe zahlen sollen, für die die Krankenkassen Beitragsgelder einnehmen. Ansonsten müsste man sich nämlich fragen, warum bisher die Gehälter der in den Poststellen der Krankenkassen Beschäftigten nicht auf die Kostenvoranschläge einreichenden Betriebe umgelegt wurden.
Dass diese Auffassung nicht völlig abwegig ist, zeigt das positive Beispiel der AOK Sachsen-Anhalt.
Nun könnte man ja sagen, durch den eKV gibt es auch Verwaltungsvereinfachungen für die Leistungserbringer, die eine Kostenbeteiligung rechtfertigen. Im Prinzip ja, ABER: Das gilt nur, wenn ein echter Wettbewerb für die kostengünstigste Plattform eröffnet und nicht eine vorgeschrieben wird. Oder aber, wenn eine für alle Krankenkassen geltende, kostengünstige Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Man muss sich einfach mal vor Augen halten, dass auch beim verbesserten Angebot der Barmer GEK bzw. von HMM mit monatlichen Kosten von 17,- € zu rechnen ist, ohne das ein einziger Kostenvoranschlag abgesandt wurde.
Dass das politisch nicht gewollt sein kann, wird deutlich, wenn man sich vorstellt, jede der ungefähr 150 Krankenkassen würde eine eigene kostenpflichtige eKV-Plattform vorschreiben. Die Versorgung einer nicht unerheblichen Anzahl Versicherter kleinerer Krankenkassen wäre gefährdet, da diese aufgrund der eKV-Kosten vielfach nicht wirtschaftlich zu gewährleisten wäre.
Fazit: Das neue Angebot von HMM bzw. der Barmer GEK stellt zweifelsohne eine deutliche Verbesserung dar. Trotzdem ist das grundsätzliche Vorgehen weiterhin kritisch zu hinterfragen.
Bernd Rosin-Lampertius
Geschäftsführer GO GmbH