BAG: Dienstwagen zur privaten Nutzung auf während Krankheit

BAG: Dienstwagen zur privaten Nutzung auf während Krankheit

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen, der zur privaten Nutzung überlassen wurde, auch während einer Krankschreibung nutzen darf.

BAG – Dienstwagennutzung während Krankheit

Das BAG (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2010 – 9 AZR 631/09) entschied, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nutzung des Dienstwagens – der ihm zur privaten Nutzung überlassen wurde – auch während einer Krankschreibung hat. Dies führt dazu, dass der Arbeitgeber, der vom Arbeitnehmer den Dienstwagen während der Krankheit herausverlangt (und bekommt), dem Arbeitnehmer Nutzungsausfall zu gewähren hat.

Das BAG führte aus:

„Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen privat zu nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Der Arbeitnehmer kann nach § 275 Abs. 1 iVm. § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen, wenn ihm der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht.“

Die Entscheidung darf man nicht falsch verstehen. Es ging hier um den Fall der Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung. Wenn ein Dienstwagen ausschließlich zu dienstlichen Zwecken überlassen wird, dann besteht überhaupt kein Anspruch auf private Nutzung.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin – Berlin



wallpaper-1019588
“MANHWA – Klassiker für Kids” erscheinen bei Ullmann Medien
wallpaper-1019588
Quality Assurance in Another World: Konkreter Starttermin bekannt + Interpreten der Theme-Songs
wallpaper-1019588
[Comic] Geschichten aus dem Hellboy Universum [13]
wallpaper-1019588
Ikoku Nikki: Anime-Adaption angekündigt + Teaser